Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.4. Mit 16

Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.

Eidesfähigkeit

Jugendliche ab 16 Jahren sind eidesfähig, das heißt, vor Gericht kann der Richter verlangen, dass der Jugendliche schwört, die Wahrheit zu sagen.

Beschränkte Testierfähigkeit

Wer beschränkt testierfähig ist, kann ein öffentliches Testament anfertigen. Dabei handelt es sich um ein Testament, das der Jugendliche mündlich vor einem Notar erklärt, der es niederschreibt, oder ein vom Jugendlichen selbst geschriebenes Testament, welches er dem Notar offen aushändigt. Nähere Informationen finden Sie im Kapitel "Öffentliches Testament" der Lebenslage "Erben und Vererben".

Ausweispflicht

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Dieser muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z.B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden.

Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre.

Fahrerlaubnis

Jugendliche sind berechtigt, die Fahrerlaubnis in den Klassen A1, M, S, L und T zu erwerben.

Tipp: Detaillierte Informationen über die Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf seinen Seiten an.

Ausgehen

Der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen (Disco) ist bis 24 Uhr auch ohne Erziehungsberechtigte erlaubt.

Kauf und Konsum von Alkohol

Jugendliche dürfen in Gaststätten und Geschäften alkoholische Getränke kaufen, allerdings keine Getränke mit hohem Alkoholgehalt (Branntwein und branntweinhaltige Getränke, wie z.B. Cocktails, Whisky und Wodka).

Beschränkte Ehefähigkeit

Wenn der zukünftige Ehepartner bereits volljährig ist, kann ein heiratswilliger Jugendlicher mit der Einverständniserklärung der Eltern auf Antrag vom Gericht für ehemündig erklärt werden.

Verfahren