Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.
Eidesfähigkeit
Jugendliche ab 16 Jahren sind eidesfähig, das heißt, vor Gericht kann der Richter verlangen, dass der Jugendliche schwört, die Wahrheit zu sagen.
Beschränkte Testierfähigkeit
Wer beschränkt testierfähig ist, kann ein öffentliches Testament anfertigen. Dabei handelt es sich um ein Testament, das der Jugendliche mündlich vor einem Notar erklärt, der es niederschreibt, oder ein vom Jugendlichen selbst geschriebenes Testament, welches er dem Notar offen aushändigt. Nähere Informationen finden Sie im Kapitel "Öffentliches Testament" der Lebenslage "Erben und Vererben".
Ausweispflicht
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Dieser muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z.B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden.
Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre.
Fahrerlaubnis
Jugendliche sind berechtigt, die Fahrerlaubnis in den Klassen A1, M, S, L und T zu erwerben.
Tipp: Detaillierte Informationen über die Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf seinen Seiten an.
Ausgehen
Der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen (Disco) ist bis 24 Uhr auch ohne Erziehungsberechtigte erlaubt.
Kauf und Konsum von Alkohol
Jugendliche dürfen in Gaststätten und Geschäften alkoholische Getränke kaufen, allerdings keine Getränke mit hohem Alkoholgehalt (Branntwein und branntweinhaltige Getränke, wie z.B. Cocktails, Whisky und Wodka).
Beschränkte Ehefähigkeit
Wenn der zukünftige Ehepartner bereits volljährig ist, kann ein heiratswilliger Jugendlicher mit der Einverständniserklärung der Eltern auf Antrag vom Gericht für ehemündig erklärt werden.