Das Umweltinformationsgesetz (UIG) gibt allen interessierten Bürgern das Recht, bei informationspflichtigen Stellen Auskünfte zu Umweltthemen einzuholen. Dazu gehören Informationen aus den Bereichen Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Artenvielfalt, gentechnisch veränderte Organismen, Energie, Strahlung und Lärm. Der Umweltbegriff ist also sehr weit gefasst.
Sie müssen Ihren Antrag nicht begründen. Das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen ist im Umweltinformationsgesetz des Bundes und in analogen Gesetzen der Bundesländer festgeschrieben. Darüber hinausgehend sollen die informationspflichtigen Stellen die Öffentlichkeit aktiv über Umweltinformationen, über die sie verfügen, informieren. Das Umweltinformationsgesetz setzt eine Richtlinie der Europäischen Union um, die auf der Konvention von Aarhus beruht.
Die Aarhus-Konvention
Die Aarhus-Konvention legt fest, dass bei bestimmten umweltrechtlichen Entscheidungsverfahren die Öffentlichkeit beziehungsweise der Bürger am Verfahren beteiligt werden muss. In Deutschland sind dies Verfahren, die kraft Gesetzes eine Umweltverträglichkeitsprüfung benötigen. Darunter fallen zum Beispiel der Bau oder die Erweiterung einer großen Industrieanlage, einer Müllverbrennungsanlage oder eines Infrastrukturvorhabens wie das eines Flughafens oder einer Straße.
Parallel zum Genehmigungsverfahren wird untersucht, wie sich die Baumaßnahmen auf die Umwelt in der Umgebung auswirken werden. Bevor eine Genehmigung erteilt werden kann, muss geprüft werden, ob beispielsweise die Menschen in der Umgebung durch Lärm oder Emissionen beeinträchtigt werden oder geschützte Lebensräume für Tiere und Pflanzen gefährdet sind.
Zum Verfahren gehört auch die Offenlegung der Unterlagen und Pläne. In dieser Phase können Sie als Bürger Ihre Anregungen und Einwendungen innerhalb fester Fristen vorbringen.
Bei Verletzungen des Informationszugangsrechts, bei Fehlern, die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren resultieren, oder bei Verstößen gegen umweltrechtliche Bestimmungen können Bürger oder anerkannte Umweltverbände ein Widerspruchsverfahren einleiten und vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Tipp: Informationen zur Umweltverträglichkeitsprüfung finden Sie auf der Plattform "Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg" des Umweltministeriums.
Die Umweltmeldestelle der Landesregierung nimmt Meldungen über Umweltbeeinträchtigungen durch Lärm, Luftverschmutzung, Gewässerverunreinigung, Abfall und durch Schäden an Natur und Landschaft entgegen. Sie veranlasst die zuständige Behörde, die Meldungen mit dem Ziel zu prüfen, möglichst Abhilfe zu schaffen.
Mithilfe der kostenlosen App „Meine Umwelt“ können Sie aktuelle Umweltdaten mobil abrufen, Attraktionen oder erlebnispädagogische Angebote vor Ort finden und selbst Informationen melden.
Das Umweltportal Baden-Württemberg bietet Ihnen den Zugang zu Umweltinformationen aus Baden-Württemberg. Umweltinformationen des Bundes und der anderen Bundesländer finden Sie im Umweltportal Deutschland (PortalU).
Ausführliche Informationen über den Betrieblichen Arbeits- und Umweltschutz finden Sie in unserer Lebenslage "Unternehmen führen".