Wenn Sie in Deutschland als Rechtsanwalt tätig werden möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Rechtsanwälte erbringen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig anspruchsvolle Dienstleistungen. Die Befähigung hierzu erwerben sie durch ihre besondere berufliche Qualifikation.
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" dürfen Sie nur führen, wenn Sie bei einer Rechtsanwaltskammer zugelassen sind. Als selbstständiger Rechtsanwalt müssen Sie sich zudem beim Finanzamt anmelden.
Vorher sollten Sie jedoch Ihre Selbstständigkeit sorgfältig planen, indem Sie bereits im Vorfeld Finanzierungsfragen klären und sich auch über eventuelle Fördermöglichkeiten informieren.
Wichtig ist auch zu klären, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Ob Sie sich für ein Einzelunternehmen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine Partnerschaftsgesellschaft oder eine juristische Person entscheiden, hängt von Ihren individuellen Unternehmenszielen ab. Die Basis für Ihre Entscheidung sollten finanzielle, steuerliche und rechtliche Überlegungen sein.
Hinweis: Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten ist, führen den Namen "Rechtsanwaltsgesellschaft", wenn sie als solche bei der Rechtsanwaltskammer zugelassen sind. Geschäftsführer und Gesellschafter sind mehrheitlich Rechtsanwälte. Bei der Namensgebung ist zu beachten, dass mindestens der Name eines Gesellschafters neben der Bezeichnung aufgeführt sein muss.
Während der Ausübung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie besondere Pflichten erfüllen beziehungsweise können als Freiberufler besondere Schutzrechte geltend machen. Beachten Sie bei der Berufsausübung auch die besonderen steuerlichen Aspekte.
Die Lebenslage "Freiberufler" bietet umfassende Informationen über die freien Berufe und die Abgrenzung zwischen freien Berufen und Gewerbe. Außerdem erhalten Sie Informationen zu möglichen Rechtsformen und Förderungen von Existenzgründern.
Hinweis: Neben der selbstständigen Ausübung der Rechtsanwaltsgesellschaft können Sie als Rechtsanwalt auch bei einem Arbeitgeber angestellt oder als freier Mitarbeiter tätig sein.