Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Behindertenfahrzeuge

Die notwendige Zusatz-Ausstattung richtet sich einerseits nach Ihren individuellen Bedürfnissen, anderseits auch nach den Auflagen Ihrer Fahrerlaubnis. Auf einige Punkte sollten Sie besonders achten. Diese haben wir in Form einer Checkliste für Sie zusammengestellt:

Führerschein

Informieren Sie sich über die Bestimmungen für Fahrerlaubnisse für bewegungsbeeinträchtigte Menschen:

  • Fahrerlaubnis: Für welche Fahrzeuge gültig?
  • Spezialvorrichtungen: Welche sind erforderlich?
  • Perfektions- und Trainingsfahrten: Sind sie erforderlich oder möglich?
  • Fahrtüchtigkeit: Bedingt durch die körperliche Behinderung ist in jedem Fall eine Bestätigung der Fahrtüchtigkeit durch eine ärztliche Untersuchung nachzuweisen. Informieren Sie sich darüber am besten bei Ihrem Arzt.
  • Versicherung: Eine Rücksprache mit einer Kfz-Versicherung ist oftmals angeraten, da diese teilweise besondere Konditionen in der Vertragsgestaltung oder dem Einbau besonderer Sicherheitsausstattungen in Fahrzeugen für behinderte Menschen zu Grunde legen.
  • Autokauf: Welche Art von Fahrzeug ist geeignet?

Darauf sollten Sie besonders achten:

  • Anzahl der Türen
  • Türöffnungsweite
  • Kofferraum (Größe, Öffnungsweite, Ladekantenhöhe)
  • Rücksitz klappbar
  • Automatik
  • Servobremse
  • Servolenkung
  • elektrische Fensterheber

Tipp: Nicht jede Servolenkung ist geeignet. Sportliche Versionen können zu starken Widerstand bieten.

Spezialvorrichtungen

  • Sondervorrichtungen für Lenkung, Brems- und Gas-Betätigung, Kupplung
  • Ladehilfe/Rollstuhl-Lift
  • Drehsitz
  • Auffahrtsrampe

Versuchen Sie, Umbauvarianten vorab zu testen (z.B. bei Fahrschulen oder Autofahrerclubs) und erkundigen sich, ob das Fahrzeug rückrüstbar ist (z.B. für Wiederverkauf).

Achtung: Klären Sie, ob Sie eine neue Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach dem behindertengerechten Umbau benötigen.

Umbauten

Welche Umbauten sind möglich?

  • Pedalumbauten
    • Handgeräte: Gas/Bremse
    • Fuß-Feststellbremsen
    • Handhebel
    • Pedalerhöhung
    • Gaspedal links
    • Verladesysteme für Rollstühle
  • Lenkungen
    • Joystick-Lenkungen
    • Lenkradköpfe
    • Lenkradgabel
    • Dreizack
    • Infrarot-Fernbedienung für wichtige elektronische Funktionen
  • Hilfssysteme
    • Auto-Personenlifter
    • Rutschbrett
    • Halterungssystem mit Beckengurt für Passivfahrer
    • Rollstuhlhalterung mit elektrischer Lösevorrichtung
    • Schwenksitze
  • Komplettumbauten
    • wahlweise mit Heck- oder Seiteneinstieg
    • mit elektrischer oder manueller Schiebetür
    • mit elektrischer Unterflurrampe
    • Bodenausschnitt für mehr Kopffreiheit im Fahrzeuginnenraum

Tipp: Es ist empfehlenswert, vor dem Kauf eines Fahrzeuges zusammen mit der vorgesehenen Umrüstfirma die prinzipielle Eignung des Fahrzeugs abzuklären.

Ermäßigungen/Förderungen

Erkundigen Sie sich über Ermäßigungen (z.B. Steuer) und Förderungen für den Umbau eines Fahrzeuges beziehungsweise für eine Neuanschaffung. Hilfe erhalten Sie auch bei den "Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation" in Baden-Württemberg.

Hinweis: Fahrzeuge schwerbehinderter Halter sind steuerbefreit, wenn diese Personen hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind (Ausweise "H", "Bl" oder "aG"). Andere Schwerbehinderte können eine Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie beim zuständigen Hauptzollamt für Ihren Land- oder Stadtkreis. Eine Broschüre des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft gibt einen Überblick über Steuertipps für Menschen mit Behinderung.

Parken

Informieren Sie sich über Parkplatzregelungen für Behinderte beziehungsweise für Lenker, die Behinderte als Beifahrer befördern (Dauer, Gebührenbefreiung). Die Straßenverkehrsordnung lässt für bestimmte Behinderungen Ausnahmen und Sonderregelungen zu. Informationen dazu geben die Gemeinden.

Verfahren