Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.5. Betriebliche Kindertageseinrichtung

Betriebe haben viele Möglichkeiten, um sich im Bereich der Kinderbetreuung zu engagieren: Die Palette reicht dabei von betriebseigenen Einrichtungen bis hin zu Modellen in anderer Trägerschaft, die mehr oder weniger umfassend von den Unternehmen unterstützt werden. Hinzu kommen temporäre Maßnahmen wie Ferienbetreuung oder reine Serviceangebote.

Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung ist mit unterschiedlichen Kosten verbunden, deshalb wird auch der Umfang des betrieblichen Engagements unterschiedlich ausfallen. Jede Form einer betrieblichen Unterstützung bei der Kinderbetreuung muss auch zu den jeweiligen individuellen Unternehmensstrukturen und dem Bedarf der Belegschaft passen.

Ihr Arbeitgeber kann Sie darüber informieren, ob und wie die Kinderbetreuung betrieblich unterstützt wird.

Wenn Sie sich als Arbeitgeber über die Möglichkeiten der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung informieren wollen, finden Sie einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten in der Broschüre "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung", herausgegeben vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Unternehmen können sich auch von der „Servicestelle für betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ beim Landesjugendamt (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - KVJS) beraten lassen. Auf Wunsch hilft die KVJS-Servicestelle Unternehmen, ihren Betreuungsbedarf zu ermitteln und ein Betreuungskonzept zu erarbeiten. Basisinformationen und telefonische Beratung zu punktuellen Fragen sind kostenfrei. Weitergehende Beratung und Unterstützung erhalten Sie gegen ein Leistungsentgelt.

Wenn Sie sich über das Thema Familienfreundlichkeit in Unternehmen informieren wollen, finden Sie auch umfangreiche Informationen dazu auf den Seiten des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Verfahren