Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2.1. Studienorientierungsverfahren

Seit dem Wintersemester 2011/12 wird von zukünftigen Studierenden der Hochschulen in Baden-Württemberg der Nachweis über ein abgelegtes Orientierungsverfahren verlangt. Dieses Verfahren soll Studieninteressierten die Möglichkeit geben, sich über passende Studienfächer zu informieren, und sie bei der richtigen und passenden Studienwahl unterstützen. Besonderes Augenmerk wird auf die eigenen Interessen und Fähigkeiten sowie das Zusammenspiel mit entsprechenden Studienfächern gelegt.

Es gibt verschiedene Orientierungsverfahren wie beispielsweise (Online-) Tests oder Beratungsgespräche. Die Durchführung eines Orientierungsverfahrens ist für Studienbewerberinnen und Studienbewerber in Baden-Württemberg verpflichtend. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bietet den Online-Orientierungstest an, der im Orientierungsverfahren von den Hochschulen genutzt werden kann. Nach Abschluss des Tests wird ein Teilnahmezertifikat (ohne inhaltliche Testergebnisse, Interessen- oder Fähigkeitsprofile) ausgestellt, das Sie der Studienplatzbewerbung beilegen können.

Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zukünftigen Hochschule oder auf deren Internetseiten, ob das Teilnahmezertifikat des Orientierungstests als Nachweis der Durchführung des Orientierungsverfahrens anerkannt ist.

Für zukünftige Lehramtsstudierende gibt es zur Studienorientierung einen speziellen Orientierungstest, der die Anforderungen des Lehrberufs berücksichtigt. Das Orientierungsverfahren, das mithilfe dieses Tests durchgeführt wird, ist für Studierende auf Gymnasiallehramt seit dem Wintersemester 2010/2011 und für alle anderen Lehramtsstudiengänge seit dem Wintersemester 2011/2012 verpflichtend.

Verfahren