Als Genitalverstümmelung ("Female Genital Cutting" – FGC) werden kulturell verankerte Praktiken bezeichnet, bei denen weibliche Geschlechtsteile teilweise oder ganz entfernt werden. Solche Eingriffe werden vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter ausgeführt – in den meisten Fällen jedoch vor Beginn oder während der Pubertät. Die Eingriffe erfolgen ohne medizinische Gründe, sind mit starken Schmerzen verbunden und verursachen schwere körperliche und psychische Schäden. Seit dem Jahr 1995 gilt die Verstümmelung der weiblichen Genitalien als Menschenrechtsverletzung.
Folgen der Genitalverstümmelung
Die Geschlechtsteile werden meist unter unhygienischen Bedingungen, von Personen ohne medizinische Ausbildung, ohne Betäubung und gegen den Willen des Opfers beschnitten. Die körperlichen und seelischen Folgen sind vielfältig und belasten das Opfer ein Leben lang. Zu den Folgen zählen beispielsweise:
- chronische Entzündungen und Schmerzen
- Verletzung benachbarter Organe
- Probleme bei Geburten, Menstruation und Sexualität
- schwere Schädigungen Neugeborener
- erhöhtes Risiko für HIV und andere Infektionen
- schwerer Schock und lebenslange posttraumatische Belastungsstörungen
- Tod durch Verbluten oder Infektionen
Tipp: Eine detaillierte Auflistung der Folgen von Genitalverstümmelungen sowie eine Beschreibung der verschiedenen Formen finden Sie in der Bekanntmachung der Bundesärztekammer "Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung". Als Arzt oder Ärztin erhalten Sie dort auch hilfreiche Informationen, wie Sie betroffene Frauen am besten medizinisch betreuen und wie Sie der Genitalverstümmelung bei Töchtern Ihrer Patientinnen vorbeugen können.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland fällt Genitalverstümmelung strafrechtlich unter die Tatbestände "Körperverletzung" oder "gefährliche Körperverletzung". Unter Umständen können auch die Tatbestände "schwere Körperverletzung" oder "Misshandlung von Schutzbefohlenen" hinzukommen. In den meisten Fällen von Genitalverstümmelungen ist die Familie des Opfers für die Tat mitverantwortlich. Daher ist es für die – meist minderjährigen – Opfer besonders schwierig, Strafanzeige zu erstatten. Zudem ist das deutsche Strafrecht weitgehend nur auf in Deutschland begangene Taten anwendbar. Hier lebende Mädchen und Frauen sind jedoch oft gefährdet, im Ausland verstümmelt zu werden.
Achtung: Genitalverstümmelung ist immer ein illegaler Eingriff, auch wenn er auf Wunsch des Opfers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen ausgeführt wird!
Beratung und Hilfe
Wenn Sie selbst Opfer von Genitalverstümmelung wurden oder davon bedroht sind, wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle. Auf den Seiten der Hilfsorganisation Terre des Femmes finden Sie eine aktuelle Liste von Beratungsstellen, die Ihnen in Ihrer speziellen Situation helfen können.
Weiterführende Informationen
Die Hilfsorganisation Terre de Femmes bietet auf ihren Seiten ausführliche Informationen rund um die verschiedenen Formen und Folgen von Genitalverstümmelung sowie eine Reihe von Publikationen aus verschiedenen Ländern zum Download. Unter den Publikationen sind auch Richtlinien für Gesundheitspersonal und Unterrichtsmaterialien.
Darüber hinaus können Sie sich beispielweise bei folgenden Hilfsorganisationen über Genitalverstümmelung und damit zusammenhängende Projekte und Beratungsangebote informieren: