Autofahrer, die zu dicht auffahren, drängeln und schneller unterwegs sind als erlaubt oder es die Witterungsverhältnisse nahelegen, gehören zu den Hauptunfallverursachern auf deutschen Straßen. Daher liegt ein Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung von Polizei und den ebenfalls zuständigen Landratsämtern und Kommunen auf Geschwindigkeitskontrollen. Um Geschwindigkeitsübertretern auf die Spur zu kommen, werden sowohl mobile als auch fest installierte Messgeräte verwendet. Zum Einsatz kommen beispielsweise:
- Lichtschranken
- Brückenabstandsmessverfahren
- Lasertechnologie (sowohl Großgeräte als auch Handlasermessgeräte)
- Videofahrzeuge
Strecken oder Orte, an denen häufig Unfälle passieren, werden besonders intensiv überwacht. In der Regel gilt, dass zwischen dem geschwindigkeitsbegrenzenden Schild und der Messung 150 Meter liegen müssen. Davon kann allerdings abgewichen werden, wenn in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen kontrolliert wird. Auch bei Bau- und Gefahrstellen kann der "150-Meterabstand" unterschritten werden.
Tipp: Die Koordinierungs- und Entwicklungsstelle Verkehrsprävention Baden-Württemberg (KEV-BW) hat den Flyer "Geschwindigkeit – Unfallursache Nr. 1" herausgegeben, in der alle Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgelistet werden.
Um Staus zu vermeiden und einen größtmöglichen Verkehrsfluss zu ermöglichen, werden auf einigen Autobahnen in Baden-Württemberg sogenannte "Streckenbeeinflussungsanlagen" eingesetzt. Diese geben – je nach Auslastung des jeweiligen Streckenabschnitts – unter anderem die "optimale" Geschwindigkeit vor und ersetzen damit die starren Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Tipp: Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter "Verkehrssicherheits-Management" im Onlineauftritt des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur. Unter der Überschrift "Telematik im Verkehr" stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) diese Technologie – auch anhand von Beispielen – in ihrem Onlineauftritt dar.
Wenn sich bei einer Verkehrskontrolle gezeigt hat, dass Sie zu schnell gefahren sind, werden je nachdem, wie Ihr Fall gewertet wird, ein Bußgeld, Punkte "in Flensburg" oder ein Fahrverbot verhängt. Ausschlaggebend für die Bewertung ist beispielsweise,
- ob Sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren sind,
- mit welchem Fahrzeug (z.B. Pkw, Bus, Motorrad) Sie unterwegs waren und
- die Höhe der Übertretung.
Im Punktekatalog des Kraftfahrt-Bundesamts finden Sie Informationen darüber, welche Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit wie vielen Punkten oder einem Fahrverbot geahndet werden.
Sollten Sie eine solche Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen haben und das Bußgeld oder die Strafe rechtskräftig geworden sein, werden die vergebenen Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen. Wie Sie Ihren Punktestand erfragen können, erfahren Sie im Kapitel "Verkehrszentralregister" der Lebenslage "Führerschein" und der dazugehörigen Verfahrensbeschreibung "Auskunft aus dem Verkehrszentralregister".
Darüber hinaus stellen einige Verkehrssicherheitsverbände sowie private Anbieter im Internet sogenannte "Bußgeldrechner" kostenlos zur Verfügung.