Studierende können grundsätzlich drei Arten von Beschäftigungsformen antreten:
- Minijobs (bis 450 Euro monatlich)
- mehr als geringfügige Beschäftigung
- Jobben während der Semesterferien
Tipp: Konkrete Informationen zu den Beschäftigungsformen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks.
Sollten Sie aus finanziellen Gründen eine Nebentätigkeit in Betracht ziehen, achten Sie darauf, dass diese Ihr Studium nicht beeinträchtigt. Hier finden Sie Informationen über finanzielle Hilfen.
Einzelne Studentenwerke in Baden-Württemberg bieten eine eigene Jobvermittlung an, die sowohl von immatrikulierten Studierenden als auch von Arbeitgebern kostenlos genutzt werden kann.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Die Erwerbstätigkeit Studierender ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sozialversicherungspflichtig. Ob die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung bestehen, muss von Ihren Arbeitgebern geprüft werden. Sie sind verpflichtet, alle dazu notwendigen Angaben zu machen.
Hinweis: Für Studierende, die BAföG erhalten, ist wichtig, dass der Verdienst aus Ferien- und Nebenjobs während des Bewilligungszeitraumes den gesetzlich vorgesehenen Freibetrag (seit 1. August 2008 4.800 Euro brutto oder 400 Euro brutto monatlich) nicht überschreitet; zum regelmäßigen Arbeitsverdienst zählen auch anteilig Sonderzahlungen, z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld). Er wirkt sich sonst auf die Höhe der BAföG-Förderung aus. Einkommen aus einem Praktikums- oder Diplomandenvertrag werden voll angerechnet.
Auch die Bundesagentur für Arbeit oder der Allgemeine Studierendenausschuss einer Hochschule können Jobs vermitteln. Hier finden Sie weitere Links zum Thema "Jobs und Praktika".