Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.4. Mutterschutz

Für werdende Mütter gibt es zahlreiche gesetzliche Schutzbestimmungen. Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Geburt einen besonderen Schutz vor Kündigung, vor finanziellen Einbußen und vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz.

Das Mutterschutzgesetz gilt für

  • Frauen, die in der Bundesrepublik Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder einem Probearbeitsverhältnis stehen oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen,
  • Haushaltsgehilfinnen und Heimarbeiterinnen sowie
  • Frauen, die sich noch in der beruflichen Ausbildung befinden.

Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Schülerinnen, Studentinnen, Hausfrauen und Selbständige. Für Beamtinnen und Richterinnen gelten vergleichbare Regelungen.

Tipp: Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Sozialministeriums in der Broschüre "Mutterschutz und Elternzeit".

Verfahren