Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2.6. Steuerliche Aspekte

Der Weg in die Selbständigkeit ist gerade am Anfang mit einer Reihe von Formalitäten verbunden. Das gilt vor allem für steuerliche Fragen, die bei einer Unternehmensgründung entstehen.

Tipp: Das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat speziell für Existenzgründerinnen und Existenzgründer den Ratgeber "Steuertipps für Existenzgründer" herausgegeben. Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung vor allem zu den steuerlichen Fragen. Sie erhalten erste Informationen zu folgenden Themen:

  • Erste Schritte in die Selbständigkeit
    Wahl der Rechtsform, Unterscheidung zwischen Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit, erster Kontakt mit dem Finanzamt
  • Gewinnermittlung
    Buchführung, Arten der Gewinnermittlung, Betriebsvermögen, Betriebseinnahmen und -ausgaben, Einlagen und Entnahmen, Kosten der Lebensführung, Abschreibungen, Verträge unter nahen Angehörigen
  • Steuerarten und abzugebende Steuererklärungen
    Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer für Beschäftigte, Bauabzugssteuer
  • Steuervorauszahlungen
  • Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen (ELSTER)
  • Vordrucke und Hinweise

Für konkrete Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt zur Verfügung. Wenn Sie in service-bw bereits einen Ort gewählt haben ("Ort wählen"), gelangen Sie direkt zu dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Hinweis: Die Finanzämter dürfen nicht in Konkurrenz zu Steuerberaterinnen und Steuerberatern treten. Fragen zum Verfahrensrecht (z.B. Fristberechnungen) sind uneingeschränkt zulässig. Fragen des materiellen Rechts dürfen Ihnen nur Steuerberaterinnen und Steuerberater beantworten.

Tipp: Auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Finanzamts in Baden-Württemberg stellt die Steuerverwaltung weitere Informationen zur Verfügung: Internetformulare und eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten (FAQ), z.B.

Verfahren