Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

5.1 Begleitende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Das Integrationsamt fördert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Mit seinen begleitenden Hilfen im Arbeitsleben schafft und sichert es Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen. In Baden-Württemberg ist das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg angesiedelt.

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben soll dazu führen, dass schwerbehinderte Menschen

  • in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
  • auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können,
  • durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nicht behinderten Menschen zu behaupten.

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst auch die notwendige psychosoziale Betreuung durch Integrationsfachdienste. Unabhängig davon, ob Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation vorausgegangen sind, umfasst die begleitende Hilfe im Arbeitsleben alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um dem Menschen mit schweren Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben und damit in der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen zu vermeiden.

Folgende beispielhaft aufgeführte Hilfen kommen in Betracht:

Leistungen an schwerbehinderte Menschen

Persönliche Hilfen

Beratung und Betreuung in allen Fragen des Arbeitslebens, insbesondere bei

  • persönlichen Schwierigkeiten,
  • Arbeitsplatzproblemen,
  • Umsetzungen,
  • Fragen im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung,
  • Konflikten mit Kollegen, Vorgesetzten und dem Arbeitgeber,
  • Gefährdung des Arbeitsplatzes schwerwiegenden Konflikten , die eine psychosoziale Betreuung erfordern

Finanzielle Leistungen

  • für technische Arbeitshilfen,
  • Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes,
  • zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit,
  • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung (Wohnungshilfen), die den besonderen Bedürfnissen des Menschen mit schweren Behinderungen entspricht,
  • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • für Hilfen in besonderen Lebenslagen sowie für eine notwendige Arbeitsassistenz.

Leistungen an den Arbeitgeber

Beratung

  • bei der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen,
  • bei der behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen,
  • bei Problemen im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie
  • psychosoziale Beratung zur Beseitigung von besonderen Problemen,
  • Information über Lösungsmöglichkeiten.

Finanzielle Leistungen

  • zur Schaffung neuer und behindertengerechter Einrichtungen und zur Gestaltung vorhandener Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte,
  • bei außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbunden sind.

Unterstützung des betrieblichen Integrationsteams

Die Schwerbehindertenvertretung, der Beauftragte des Arbeitgebers und der Betriebsrat oder Personalrat werden unterstützt durch

  • Schulungs- und Bildungsmaßnahmen,
  • Beratungen im Einzelfall,
  • Mithilfe zur Lösung von Konflikten.

Leistungen für freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen

Entsprechende Einrichtungen können als Träger eines Integrationsfachdienstes an der psychosozialen Betreuung von schwerbehinderten Menschen beteiligt werden und dafür finanzielle Leistungen erhalten.

Kontinuität der Beratung und Betreuung

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben beginnt bereits in der Vorphase einer Einstellung und soll schwerbehinderte Menschen im gesamten Arbeitsleben begleiten. Das Integrationsamt steht als Ansprechpartner für die Menschen mit schweren Behinderungen, die Arbeitgeber und das Integrationsteam zur Verfügung. Zur Lösung schwieriger behinderungsspezifischer, technischer und organisatorische Probleme bietet das Integrationsamt Fachdienste, zum Beispiel den Technischen Beratungsdienst und Integrationsfachdienste.

Zuständigkeit des Integrationsamtes und der Rehabilitationsträger

Die Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben sind eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes angepasste Ergänzung der Leistungen der Rehabilitationsträger.

Verfahren