Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

4.4. Ganztagsschule

Ganztagsschulen bieten auf Grundlage eines pädagogischen rhythmisierten Konzepts Betreuung an drei oder vier Wochentagen. Alle Ganztagsschulen bieten ein Mittagessen an. An Ganztagsschulen in Baden-Württemberg nehmen entweder alle Schüler des Schulbezirks verbindlich am Ganztagsbetreib teil, oder die Eltern melden ihr Kind für ein Jahr verbindlich für den Ganztagsbetrieb an.

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz an einer Ganztagsschule.

Das Netz der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg wird weiter ausgebaut. Es gibt unterschiedliche Formen der Ganztagsschule:

Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen:

  • Ganztagsschule in verbindlicher Form
  • Ganztagsschule in einer Wahlform

Sekundarstufe

  • Ganztagsschule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung
  • Ganztagsschule in offener Angebotsform

Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen:

Ganztagsschulen in verbindlicher Form bieten einen rhythmisierten Ganztagsbetreib an drei oder vier Tagen mit täglich sieben oder acht Zeitstunden für die gesamte Schule. In der verbindlichen Form nehmen alle Schüler der Schule am Ganztagsbetrieb teil.

In der Wahlform besteht an der Schule die Möglichkeit der Teilnahme. Nach Anmeldung eines Kindes zur Teilnahme am Ganztagsbetreib ist die Teilnahme bei der Wahlform für mindestens ein Schuljahr verbindlich. Ganztagsschulen in der Wahlform bieten rhythmisierten Ganztagsbetrieb an drei oder vier Tagen mit täglich sieben oder acht Zeitstunden für die Ganztagsgruppen.

Weiterführende Schulen:

Haupt- und Werkrealschulen, die ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag unter erschwerten Bedingungen erfüllen, können Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung einrichten. Die Ganztagsschule ermöglicht einen durchstrukturierten Aufenthalt von täglich mindestens acht Zeitstunden an mindestens vier Wochentagen. Alle Schüler oder mindestens ein Zug nehmen am Ganztagesbetreib der Schule teil.

Die Ganztagsschule in offener Angebotsform kann an Grundschulen und an der Sekundarstufe I der weiterführenden allgemein bildenden Schulen eingerichtet werden. Die Ganztagsschule in offener Angebotsform bietet einen durchstrukturierten Aufenthalt von täglich mindestens sieben Zeitstunden an mindestens vier Wochentagen. Eltern müssen ihre Kinder aus Gründen der Planungssicherheit zum Ganztagsbetrieb für ein Schuljahr verbindlich anmelden.

Ziel ist der Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Ganztagsschulen, sodass alle Kinder und Jugendlichen bei Bedarf eine Ganztagsschule in erreichbarer Nähe besuchen können.

Neben den Ganztagsschulen nach Landeskonzept sind Gemeinschaftsschulen (nach § 8a Abs. 3 SchG) verbindliche Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I, mit einem Zeitrahmen von vier oder drei Tagen à acht Zeitstunden. Der Ganztagsbetrieb ist wesentlicher pädagogischer Bestandteil dieser Schulart, die Schulpflicht bezieht sich daher auch auf den Ganztagsbetrieb.

Tipp: Weitere Informationen zum Ganztagsschulprogramm finden Sie auf den Internetseiten des Kultusministeriums.

Verfahren