Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3.2.4. Beförderung von Tieren

Wenn Sie ein Tier auf eine Flugreise mitnehmen möchten, sollten Sie das bereits bei der Buchung bekannt geben beziehungsweise sich so früh wie möglich bei Ihrer Fluggesellschaft darüber informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, Tiere mitzunehmen und wie sie zu befördern sind.

Kleine Hunde und Katzen können Sie in der Regel in einem auslaufsicheren Transportbehälter im Passagierraum mitnehmen. Größere Tiere müssen im Frachtraum reisen. Die entsprechenden Transportcontainer müssen Sie selbst zur Verfügung stellen. Achten Sie dabei auf die geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen.

Spezielle Regelungen gibt es in den meisten Fällen für Blindenhunde und Partnerhunde. Diese dürfen in der Regel gratis im Passagierraum mitreisen.

Für die Beförderung von Tieren fallen unterschiedlich hohe Gebühren an (z.B. verrechnen manche Fluggesellschaften Tiere wie Übergepäck). Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Weitere Informationen zu diesem Thema, insbesondere zu den veterinärrechtlichen Vorschriften, finden Sie in der Lebenslage " Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd" im Kapitel "Einfuhr und Reiseverkehr" sowie zum Artenschutz unter dem Stichwort "Artenschutzinformationen".

Verfahren