Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

8. Gesundheit im Alter

Wer gesund ist und bleibt, kann den Ruhestand richtig genießen - für Ihre Gesundheit sind Sie jedoch selbst verantwortlich. Erste Anlaufstellen bei allen Fragen rund um die persönliche Gesundheit sind die Hausärztin oder der Hausarzt und Ihre Krankenkasse. Wer übernimmt aber die Kosten für die Untersuchungen und auch die Kosten im Krankheitsfall?

Kranken- und Pflegeversicherung für Rentnerinnen und Rentner

Wenn Sie bestimmte Vorversicherungszeiten in der Krankenversicherung erfüllen - egal ob versicherungspflichtig, freiwillig oder familienversichert - und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen (z.B. Altersrente, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit), sind Sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert.

Die Beiträge zur Krankenversicherung aus Ihrer Rente werden nach dem bundesweit einheitlichen allgemeinen Beitragssatz ermittelt. Der Rentenversicherungsträger beteiligt sich an den Beiträgen zur Krankenversicherung.

In der Pflegeversicherung ist der Beitragssatz ebenfalls gesetzlich festgelegt und für alle Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher gleich hoch. Den Beitrag zur Pflegeversicherung müssen Sie alleine tragen. Kinderlose Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher, die die Elterneigenschaft nicht nachweisen können, haben einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Prozent zu zahlen.

Für die Beitragszahlung ist der Rentenversicherungsträger zuständig. Er behält die Pflichtbeiträge aus Ihrer Rente ein und leitet sie zusammen mit dem vom Rentenversicherungsträger zu tragenden Anteil an den Gesundheitsfond weiter.

Falls Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beziehungsweise bei einem Krankenversicherungsunternehmen privat krankenversichert sind, erhalten Sie auf Antrag einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Ein Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung wird nicht gewährt. Den Beitrag zahlen Sie selbst an Ihre Krankenkasse.

Hinweis: Beitragspflichtig sind darüber hinaus sogenannte Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit. Beispielsweise ist bei der Beurteilung, ob Betriebsrenten oder Lebensversicherungen (sogenannte Versorgungsbezüge) ebenfalls der Beitragspflicht unterliegen, zu unterscheiden zwischen

  • Einkünften, die an eine (frühere) Erwerbstätigkeit anknüpfen und damit beitragspflichtig sind und
  • Einkünften, die nicht im Zusammenhang mit dem Erwerbsleben stehen (private Eigenvorsorge). Diese sind beitragsfrei (z.B. Riester-Rente).

Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Krankenkasse beraten.

Angebote der Krankenkassen

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Nehmen Sie beispielweise die von den Krankenkassen angebotenen Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen sowie von Krebserkrankungen regelmäßig wahr.

Nähere Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen erhalten Sie im Kapitel "Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen" der Lebenslage "Gesundheit".

Darüber hinaus kommt Ihre Krankenkasse auch für eventuelle Aufenthalte in Rehabilitationseinrichtungen auf. Ausführliche Informationen zum Thema "Rehabilitation" erhalten Sie im Kapitel "Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen" der Lebenslage "Gesundheit" sowie in der gleichnamigen Verfahrensbeschreibung.

Gesunde Ernährung

Um bis ins hohe Alter gesund und aktiv zu bleiben, ist eine gesunde und ausgewogene Ernährung ebenso wichtig wie die körperliche und geistige Fitness.

Informationen, Hinweise und Tipps zur richtigen Ernährung im Alter finden Sie beispielsweise in folgenden Broschüren und Internetangeboten:

Sport und Bewegung

Neben einer guten Ernährung sind auch Sport und Bewegung wichtig für das Wohlbefinden im Alter. Viele Sportvereine haben Angebote für Seniorinnen und Senioren oder für Menschen mit gesundheitlichen Problemen im Programm. Auf den Seiten des Landessportverbandes Baden-Württemberg finden Sie Adressen und Ansprechpartner der Sportvereine in Ihrer Nähe.

Geistige Fitness

Neben den Bildungsmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren, die im Kapitel "Bildung" dargestellt wurden, sind bestimmte Methoden des Gedächtnistrainings erwähnenswert. Der Bundesverband Gedächtnistraining e.V. bemüht sich um die Entwicklung, Förderung und Verbreitung eines ganzheitlichen Gedächtnis- und Hirnleistungstrainings.

Pflege

Allgemeine Informationen über verschiedene Formen der Pflege, Kosten und finanzielle Hilfen finden Sie in den auf der Internetseite des Sozialministeriums veröffentlichten Hinweisen "Pflegebedürftig - was nun?". Für Kosten, die nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckt werden, können Sie gegebenenfalls Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragen.

Tipp: Die Broschüre "Altern und Gesundheit in Baden-Württemberg" des Sozialministeriums ist ein Bericht über demografische Grundlagen sowie physische, psychische und soziale Indikatoren für Gesundheit, Krankheit und Altern. Ferner beleuchtet der Bericht Lebensbedingungen, gesundheitliche Versorgungsangebote sowie Pflegeaspekte, die einen unmittelbaren Einfluss auf das gesunde Altern haben.

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