Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Urlaubsanspruch bei Mutterschutz

Für Ihren Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und die Berechnung der Dauer des Urlaubs gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote sowie die Schutzfristen vor und nach der Geburt als Beschäftigungszeiten.

Haben Sie Ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, können Sie den Resturlaub nach Ablauf der Schutzfristen im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

Tipp: Das Mutterschutzgesetz, die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz und ein Merkblatt zu individuellen Beschäftigungsverboten sowie Merkblätter zum Mutterschutz mit besonderen Gefährdungshinweisen für Schwangere, die in bestimmten Branchen oder mit bestimmten Tätigkeiten beschäftigt sind (z.B. im Gesundheitswesen, in Laboratorien und in Holzbearbeitungsbetrieben) finden Sie auf den Seiten der Gewerbeaufsicht.

Hinweis: Bei Unklarheiten über Regelungen, die Ihren Schutz während der Schwangerschaft und Stillzeit am Arbeitsplatz betreffen, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium (Fachdienst Mutterschutz), in dessen Bezirk Ihre Betriebsstätte liegt.

Verfahren