Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3.1. Begriff und Organisation im Katastrophenfall

Die jeweiligen Landesgesetze regeln, wann eine Katastrophe überhaupt vorliegt. In Baden-Württemberg gelten dafür zwei Kriterien:

  • Ein eingetretenes oder unmittelbar drohendes Ereignis gefährdet oder beschädigt in besonderer Weise
    • das Leben oder die Gesundheit von zahlreichen Menschen und Tieren,
    • die Umwelt,
    • erhebliche Sachwerte oder
    • die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung.
  • Dieses Ereignis ist so schwerwiegend, dass die Katastrophenschutzbehörden die einheitliche Leitung zu treffenden Gefahrenabwehrmaßnahmen übernehmen müssen.

Die Katastrophenschutzbehörden verfügen über Einsatzpläne und Versorgungskonzepte, die sie im Rahmen ihrer Notfallplanung und Notfallvorsorge erarbeitet haben. Dies versetzt sie in die Lage, im Katastrophenfall möglichst schnell und wirksam zu handeln. Sie erteilen der Polizei, der Feuerwehr, dem Rettungsdienst, anderen Fachbehörden und weiteren beteiligten Stellen Weisungen.

Folgende Katastrophenschutzbehörden sind Ihre Ansprechpartner:

  • grundsätzlich vor Ort zuständig: das Landratsamt im Landkreis beziehungsweise das Bürgermeisteramt im Stadtkreis (Untere Katastrophenschutzbehörden)
  • für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Aufgaben, die sich über einen Land- oder Stadtkreis hinaus erstrecken: die Regierungspräsidien (Höhere Katastrophenschutzbehörden)
  • für Aufgaben, die sich über einen Regierungsbezirk hinaus erstrecken: das Innenministerium Baden-Württemberg (Oberste Katastrophenschutzbehörde)

Für die operative Bekämpfung von Katastrophen ist vom Land ein Katastrophenschutzdienst mit der erforderlichen technischen und personellen Ausstattung eingerichtet. Er wird in Baden-Württemberg von den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen mit ihren ehrenamtlichen Helfern getragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Vorsorge und Hilfe im Katastrophenfall".

Katastrophenschutz bedeutet für die Bevölkerung aber auch, sich im eigenen Interesse so weit wie möglich selbst zu schützen. Treffen Sie daher eigene Vorkehrungen für Notfälle!

Tipp: Allgemeine Informationen zum Thema Katastrophenschutz in Baden-Württemberg bietet Ihnen auch das Innenministerium Baden-Württemberg sowie die vier Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen. Im Internetangebot des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie neben aktuellen Themen auch Ratgeber und Fachpublikationen mit Forschungsberichten und Tipps zum Verhalten im Katastrophenfall. Das Bundesministerium des Innern informiert im Bevölkerungsschutzportal über Gefahren, Zuständigkeiten im Katastrophenfall. Die Europäische Union bietet auf ihren Seiten umfangreiche Informationen zum Thema "Katastrophenschutz - Zusammenfassungen der EU- Gesetzgebungen".

Verfahren