Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3.3. Jugendwohnen

Jugendliche können während ihrer Ausbildung in die Lage kommen, einige Zeit auswärts wohnen zu müssen (z.B. weil die Berufsschule weiter entfernt ist oder es nur einen weit entfernten Ausbildungsplatz gibt). Nicht jeder Jugendliche ist aber bereits so weit, dass er alleine in einer Wohnung leben kann beziehungsweise wollen viele Eltern nicht, dass ihre minderjährigen Kinder ganz auf sich alleine gestellt sind.

Eine Lösung bieten Jugendwohnheime, die es in ganz Deutschland gibt. Dort erhalten Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren Unterkunft und Verpflegung. Darüber hinaus können Jugendliche und junge Erwachsene

  • Kontakte zu Gleichaltrigen knüpfen und
  • an den angebotenen Freizeitaktivitäten teilnehmen.

Außerdem werden sie durch erfahrenes Personal pädagogisch begleitet.

Tipp: Sie können sich im Portal "Auswärts zuhause – Jugendwohnen mit Zukunft" über das Angebot an Jugendwohnheimen informieren. Dort finden Sie nicht nur Informationen zum Thema "Jugendwohnen" allgemein, sondern können auch direkt nach Jugendheimen in der Nähe des Ausbildungsortes suchen. Wenn Sie studieren und auf der Suche nach einem Wohnheimplatz sind, sollten Sie sich an eines der neun baden-württembergischen Studentenwerke wenden. Diese bieten Wohnheimplätze an beziehungsweise helfen Ihnen bei der Suche.

Verfahren