Unter Radioaktivität wird die Eigenschaft bestimmter Atomkerne, sich spontan in andere Atomkerne umzuwandeln (radioaktiver Zerfall), verstanden. Dabei verändern sich ihre Masse, ihre Kernladung und ihre Energie.
Radioaktive Stoffe kommen in der Natur vor, beispielsweise in Form von Uran oder dem Edelgas Radon. Radon ist im Boden oder in bestimmten Gesteinen nachzuweisen. Radioaktive Stoffe werden aber auch künstlich erzeugt und in der Medizin, der Forschung oder für die Nutzung von Kernenergie zur Erzeugung von Strom eingesetzt.
Tipp: Auf den Seiten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz finden Sie Informationen zum Thema "Radioaktivität".
Radioaktive Strahlung wirkt an vielen Orten auf Menschen ein:
- Piloten und Kabinenpersonal sind so stark von der Höhenstrahlung aus dem Weltall belastet, dass sie regelmäßig vom Bundesamt für Strahlenschutz überprüft werden. Als Urlauber und Gelegenheitsflieger haben Sie jedoch kein erhöhtes Strahlenrisiko zu fürchten.
- In Höhlen oder Bergwerken, aber auch in Kellern in ehemaligen Bergbauregionen, sammelt sich Radon an, sodass an diesen Orten die Strahlenbelastung höher sein kann.
- In der Medizin wird ionisierende Strahlung zur Behandlung und Diagnose eingesetzt (z.B. Röntgenuntersuchungen oder die Szintigrafie).
- Über 20 Jahre nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl ist noch immer radioaktives Cäsium in Deutschland nachweisbar. In vereinzelten Regionen kommt es noch in einigen Pilzarten und Wildfleisch zu erhöhter Radioaktivtät.
Das Bundesamt für Strahlenschutz betreibt ein Radioaktivitäts-Messnetz, um die Umweltradioaktivität bundesweit kontinuierlich zu überwachen und um bei einem Unfall die Kontamination schnell erfassen zu können. Wenn Sie Fragen zum Strahlenschutz im Bereich der Medizin und der Industrie haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Regierungspräsidium. Eine Liste der Regierungspräsidien finden Sie in unserer Rubrik "Adressen, Nummern, Öffnungszeiten".
Kernenergie
Durch Kernspaltung wird Energie gewonnen. In Baden-Württemberg erzeugen die beiden Kernkraftwerke Philippsburg 2 und Neckarwestheim II noch Strom mit Kernenergie Mit der Atomgesetzänderung wurde 2011 der Atomausstieg besiegelt. Die beiden noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke Philippsburg, Block 2 und Neckarwestheim, Block II müssen spätestens am 31.12.2019 bzw. 31.12.2022 vom Netz genommen werden. Die Kernenergienutzung in Deutschland wird damit Ende 2022 beendet sein.
Die Strahlenpegel an diesen Kraftwerksstandorten und in den vier Regierungsbezirken finden Sie auf den Seiten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz.
Die Sicherheit der Kernkraftwerke in Baden-Württemberg wird durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft überwacht. Im Kapitel "Kernenergieüberwachung" auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft finden Sie dazu aktuelle Informationen. Dort stehen auch ausführliche Tätigkeitsberichte zum Download zur Verfügung.
Das Strahlenschutzrecht finden Sie auf den Seiten der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg..