Arbeitsgelegenheit ("1-Euro-Job") annehmen
Ablauf
Die zuständige Stelle vermittelt Sie aufgrund der mit Ihnen getroffenen Eingliederungsvereinbarung in eine passende Arbeitsgelegenheit.
Achtung: Verweigern Sie eine zumutbare Arbeitsgelegenheit, kann Ihr Arbeitslosengeld II gekürzt werden (Kürzung der Regelleistung um 30 Prozent). Junge Arbeitslose unter 25 Jahren können die gesamte Regelleistung verlieren. Übrig bleiben dann nur die Mieterstattung und Sachleistungen.
Text
Kommt keine Eingliederungsvereinbarung zustande, können Sie auch zur Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden, sofern Ihnen dies zumutbar ist. Grundsätzlich gilt jede Arbeit als zumutbar, sofern der Ausübung kein wichtiger Grund entgegensteht.
Unterlagen
keine
Sollten Unterlagen nötig sein, informiert Sie das Jobcenter darüber.
Voraussetzungen
Um für eine Arbeitsgelegenheit infrage zu kommen, müssen Sie Arbeitslosengeld II beziehen.
Hinweis: Arbeitsgelegenheiten werden nur unter folgenden Voraussetzungen eingesetzt:
- Eine reguläre Beschäftigung ist nicht möglich.
- Eine Qualifizierung, z.B. die Teilnahme an einer Weiterbildung, könnte Ihre Aussichten auf reguläre Beschäftigung nicht verbessern.
Zuständigkeit
für die Anerkennung und die Vermittlung: das örtlich zuständige Jobcenter