Arbeitsvermittlung - Stellensuche durch die Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen
Ablauf
Vereinbaren Sie einen Beratungs- oder Vermittlungstermin mit Ihrer Agentur für Arbeit. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie Auskunft und Rat in Fragen
- der Arbeitsplatzwahl,
- der beruflichen Entwicklung,
- zum Berufs- und Arbeitsplatzwechsel,
- zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe,
- zu Ihren individuellen Vermittlungsmöglichkeiten,
- zu Möglichkeiten der beruflichen Bildung und
- zu Leistungen der Arbeitsförderung.
Ihre Beraterin oder Ihr Berater beziehungsweise Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihr Arbeitsvermittler nimmt Ihre für die Vermittlung erforderlichen beruflichen und persönlichen Daten auf. Das sind beispielsweise
- Ausbildung
- berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten
- die letzten Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten
Daraus ergibt sich Ihr individuelles Bewerberprofil. Dieses ist die Grundlage für den Abgleich Ihrer Daten mit den vorhandenen Stellenangeboten und für Ihr Bewerberangebot im virtuellen Arbeitsmarkt.
Die Arbeitsvermittlerinnen oder Arbeitsvermittler wählen diejenigen Bewerber- und Stellenangebote aus, die am besten zueinander passen. Sie informieren Sie persönlich, schriftlich oder telefonisch über Vermittlungsvorschläge. Ob Sie einen davon annehmen, ist Ihre Entscheidung.
Achtung: Sind Sie arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II, kann sich die Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung auf Ihren Leistungsbezug auswirken (Sperrzeit). Beachten Sie bitte die Hinweise auf Ihrem Vermittlungsvorschlag und dem "Merkblatt für Arbeitslose".
Gibt es keine für Sie geeigneten Stellenangebote, suchen die Vermittlerinnen oder Vermittler von sich aus nach offenen Stellen für Sie. Kommt für Sie ein Wohnortwechsel infrage, können sie die Suche über den Bereich der örtlichen Agentur für Arbeit hinaus ausdehnen.
Die Agentur für Arbeit kann Dritte mit Ihrer Vermittlung oder mit Teilaufgaben Ihrer Vermittlung beauftragen (z.B. wenn für Ihre berufliche Eingliederung eine verstärkte Unterstützung erforderlich sein sollte).
Frist
Warten Sie nicht, bis Sie arbeitslos geworden sind. Wenden Sie sich möglichst frühzeitig an Ihre zuständige Agentur für Arbeit, um sich zu informieren. Endet Ihr sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, müssen Sie sich unverzüglich persönlich als Arbeit suchend melden.
Unterlagen
Informieren Sie sich bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie möglichweise zum Beratungsgespräch mitbringen müssen.
Voraussetzungen
Um die Arbeitsvermittlungsangebote der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie nicht arbeitslos sein. Eine Arbeitsvermittlung ist bereits während der Kündigungsfrist möglich.
Zuständigkeit
die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit