Archivgut einsehen oder Einsicht beantragen
Ablauf
Sie können das Archivgut üblicherweise direkt in den Lesesälen der Archive nutzen.
Tipp: Die Lesesäle der größeren Archive haben feste Öffnungszeiten. Bei kleineren oder privaten Archiven sollten Sie zunächst schriftlich Kontakt aufnehmen.
Zu vielen Archivalien finden Sie Zugang über das landeskundliche Portal LEO-BW.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.11.2014 freigegeben.
Unterlagen
beim ersten Besuch in einem Archiv: gültiger Lichtbildausweis
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- für die Nutzung der Lesesäle des Landesarchivs Baden-Württemberg: Nutzerausweis
- bei Nutzung von gesperrtem Archivgut:
- für Auskunft zu Angaben Ihrer eigenen Person im Archivgut:
- präzise Angaben zum betreffenden Gegenstand und
- Angabe der Zeit und der Behörde, die die Akten vor der Zuleitung in das Archiv gespeichert hatte