Ausbildungsförderung - Änderung persönlicher Daten dem Bundesverwaltungsamt mitteilen
Ablauf
Sie können dem Bundesverwaltungsamt die geänderten Daten telefonisch, schriftlich oder über das BAföG-Onlineformular "Änderungsmitteilung" übermitteln.
Erforderliche Angaben sind bei Umzug, Heirat oder Scheidung:
- Name und, soweit zutreffend, früherer Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- falls bereits Briefverkehr mit dem BVA besteht: Geschäftszeichen
- Förderungsnummer (z.B. aus dem letzten BAföG-Bescheid)
- neue und alte Anschrift
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesverwaltungsamt hat dessen ausführliche Fassung am 04.10.2011 freigegeben.
Gebühren
Versäumnis der Mitteilung:
- pauschal 25 Euro oder
- mehr (je nach Aufwand der Anschriftenermittlung)
Text
Hinweis für freigestellte Darlehensnehmer
Das Bundesverwaltungsamt kann Sie in der Rückzahlungsphase auf Antrag wegen geringen Einkommens für eine bestimmte Dauer von der Rückzahlungsverpflichtung freistellen. Eine Freistellung kann nur für noch nicht fällig gewordene Rückzahlungsraten gewährt werden. Jede Änderung der Familien- und Einkommensverhältnisse müssen Sie dem Bundesverwaltungsamt unverzüglich schriftlich oder über das BAföG-Onlineformular "Änderungsmitteilung" anzeigen.
Zuständigkeit
das Bundesverwaltungsamt (BVA)