Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Ausbildungsförderung - Änderung persönlicher Daten dem Bundesverwaltungsamt mitteilen

Ablauf

Sie können dem Bundesverwaltungsamt die geänderten Daten telefonisch, schriftlich oder über das BAföG-Onlineformular "Änderungsmitteilung" übermitteln.

Erforderliche Angaben sind bei Umzug, Heirat oder Scheidung:

  • Name und, soweit zutreffend, früherer Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • falls bereits Briefverkehr mit dem BVA besteht: Geschäftszeichen
  • Förderungsnummer (z.B. aus dem letzten BAföG-Bescheid)
  • neue und alte Anschrift

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesverwaltungsamt hat dessen ausführliche Fassung am 04.10.2011 freigegeben.

Gebühren

Versäumnis der Mitteilung:

  • pauschal 25 Euro oder
  • mehr (je nach Aufwand der Anschriftenermittlung)

Informationen

Wenn Sie Ausbildungsförderung erhalten haben, müssen Sie dem Bundesverwaltungsamt jeden Wohnungswechsel und jede Namensänderung mitteilen. Versäumen Sie dies, müssen Sie einen Pauschalbetrag für den Aufwand der Anschriftenermittlung zahlen. Sie erfüllen einen Bußgeldtatbestand, wenn Sie - auch fahrlässig (z.B. aus Vergesslichkeit) - der gesetzlichen Mitteilungspflicht nicht nachkommen. Eine Mitteilung an das für Sie bis zum Förderungsende zuständige Amt für Ausbildungsförderung reicht nicht aus.

Die Rückzahlung des Darlehensanteils der Förderung beginnt fünf Jahre nach dem Ende Ihrer BAföG-Förderungshöchstdauer. Vom Bundesverwaltungsamt erhalten Sie etwa sechs Monate vor dem Rückzahlungsbeginn einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Dieser stellt die Höhe der Darlehensschuld und die Förderungshöchstdauer fest. Zugleich werden darin der Rückzahlungszeitpunkt und die Höhe der Raten festgesetzt.

 

Text

Hinweis für freigestellte Darlehensnehmer

Das Bundesverwaltungsamt kann Sie in der Rückzahlungsphase auf Antrag wegen geringen Einkommens für eine bestimmte Dauer von der Rückzahlungsverpflichtung freistellen. Eine Freistellung kann nur für noch nicht fällig gewordene Rückzahlungsraten gewährt werden. Jede Änderung der Familien- und Einkommensverhältnisse müssen Sie dem Bundesverwaltungsamt unverzüglich schriftlich oder über das BAföG-Onlineformular "Änderungsmitteilung" anzeigen.

Zuständigkeit

das Bundesverwaltungsamt (BVA)