Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen
Ablauf
Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.
Das Standesamt trägt die Änderung im Personenstandsregister ein.
Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Innenministerium und das
Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.02.2012 freigegeben.
Gebühren
- Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: 100 Euro
- Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: kostenlos
Unterlagen
sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren
Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
Zuständigkeit
das Standesamt Ihres Wohnsitzes