Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen
Ablauf
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie beantragen.
Sie können Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.
Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.
Oder möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.
Wenn Sie das vorgesehene Formular verwenden, kann das Verfahren schneller abgewickelt werden.
Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das Rentenverfahren.
Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Teilen Sie Änderungen Ihrer Anschrift oder Ihrer Bankverbindung sofort dem Renten Service der Deutschen Post AG mit. Vordrucke erhalten Sie in jeder Postfiliale. Der Renten Service meldet Ihre Daten der Rentenversicherung.
Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.
Wenn Sie die Rente rechtzeitig beantragen, erhalten Sie diese in der Regel in dem Monat, ab dem Sie die Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllen. Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.
Frist
Sie erhalten die Rente ab dem Monat, zu dessen Beginn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Um die Rente ab dem Anspruchsmonat zu erhalten, müssen Sie sie innerhalb von drei Kalendermonaten nach Erfüllung der Voraussetzungen beantragen.
Achtung: Stellen Sie den Antrag erst nach Ablauf dieser drei Monate, erhalten Sie die Rente nur noch ab dem Antragsmonat.
Gebühren
Auskünfte und Beratung sowie die Bearbeitung des Antrags sind kostenlos.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis
- Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
- Geburtsurkunde/Eheurkunde
- Aufrechnungsbescheinigungen
- Nachweise über Ausbildungszeiten
- Nachweise über Arbeitslosigkeit
- Nachweise über Krankheitszeiten
Voraussetzungen
Um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten, müssen Sie
- das für Sie maßgebliche Alter haben
- bei Beginn der Rente mindestens zu 50 Prozent behindert sein und
- die allgemeine Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (das heißt 35 Jahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein)
Tipp: Im Kapitel "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen zu
- versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und
- Vertrauensschutzregelungen.
Zuständigkeit
- die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
- die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
- für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater