Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Ausbildungsverbund für Auszubildende - Förderung beantragen

Ablauf

Sie müssen als Arbeitgeber die Förderung schriftlich beim Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg beantragen. Ein entsprechendes Formular können Sie im Internet herunterladen.

Nach der Beendigung der Ausbildung im durchführenden Betrieb müssen Sie einen Verwendungsnachweis über die Fördergelder an das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg schicken.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.05.2012 freigegeben.

Frist

für den Verwendungsnachweis: spätestens drei Monate nach Ende der Ausbildung

Gebühren

keine

Informationen

Mehrere kleine oder mittlere Ausbildungsbetriebe können sich zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Innerhalb eines solchen Ausbildungsverbunds gibt es den Stammbetrieb und den durchführenden Betrieb oder mehrere durchführende Betriebe.

  • Stammbetrieb:
    Betrieb, der mit den Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat, aber nicht alle vorgeschriebenen fachpraktischen Inhalte der Ausbildung im eigenen Betrieb anbieten kann.
  • durchführender Betrieb:
    Betrieb im Ausbildungsverbund, der im Rahmen einer Ausbildung die Bereiche für den Stammbetrieb übernimmt,
    • die dieser nicht oder nur mit wirtschaftlich unvertretbar hohem Aufwand leisten kann und
    • die auch keine überbetriebliche Ausbildungsstätte übernehmen kann.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit einem Förderprogramm die Stammbetriebe eines Ausbildungsverbundes finanziell. Die Förderung erfolgt als Prämie. Sie beträgt 2.000 (bei kurzarbeitenden Betrieben: 1.000) Euro pro Verbund-Ausbildungsplatz.

Tipp: Weitere Informationen zum Förderprogramm Azubi im Verbund – Ausbildung teilen finden Sie im Portal "Weiterbildung in Baden-Württemberg".

Hinweis: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.

Unterlagen

  • ausgefüllte Antragsformulare
  • schriftliche Vereinbarung zwischen Stammbetrieb und durchführendem Betrieb über den Ausbildungsverbund
  • Kopie des Ausbildungsvertrages
  • bei kurzarbeitenden Betrieben zusätzlich: Bestätigung der Anzeige von Kurzarbeit durch die zuständige Arbeitsagentur

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Betriebe mit höchstens 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte
    • können nicht im Stammbetrieb und auch nicht in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte vermittelt werden und
    • müssen daher von einem anderen Betrieb durchgeführt werden (durchführender Betrieb).
  • Der durchführende Betrieb
    • ist kein öffentlicher Betrieb und kein überbetriebliches Ausbildungszentrum und
    • stellt dem Stammbetrieb die entstehenden Zusatzkosten der Ausbildung in Rechnung.
  • Die Ausbildung im durchführenden Betrieb dauert
    • mindestens 20 Wochen beziehungsweise
    • bei kurzarbeitenden Betrieben mindestens acht Wochen.
  • Der Stammbetrieb führt mindestens 50 Prozent der Ausbildung durch.

Zuständigkeit

das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg