Ausbildungsverbund für Auszubildende - Förderung beantragen
Ablauf
Sie müssen als Arbeitgeber die Förderung schriftlich beim Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg beantragen. Ein entsprechendes Formular können Sie im Internet herunterladen.
Nach der Beendigung der Ausbildung im durchführenden Betrieb müssen Sie einen Verwendungsnachweis über die Fördergelder an das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg schicken.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.05.2012 freigegeben.
Frist
für den Verwendungsnachweis: spätestens drei Monate nach Ende der Ausbildung
Unterlagen
- ausgefüllte Antragsformulare
- schriftliche Vereinbarung zwischen Stammbetrieb und durchführendem Betrieb über den Ausbildungsverbund
- Kopie des Ausbildungsvertrages
- bei kurzarbeitenden Betrieben zusätzlich: Bestätigung der Anzeige von Kurzarbeit durch die zuständige Arbeitsagentur
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Betriebe mit höchstens 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte
- können nicht im Stammbetrieb und auch nicht in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte vermittelt werden und
- müssen daher von einem anderen Betrieb durchgeführt werden (durchführender Betrieb).
- Der durchführende Betrieb
- ist kein öffentlicher Betrieb und kein überbetriebliches Ausbildungszentrum und
- stellt dem Stammbetrieb die entstehenden Zusatzkosten der Ausbildung in Rechnung.
- Die Ausbildung im durchführenden Betrieb dauert
- mindestens 20 Wochen beziehungsweise
- bei kurzarbeitenden Betrieben mindestens acht Wochen.
- Der Stammbetrieb führt mindestens 50 Prozent der Ausbildung durch.
Zuständigkeit
das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg