Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden
Ablauf
Als Ausbildungsbetrieb werden Sie in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden bis zu einem bestimmten Tag zur Zwischenprüfung anzumelden.
Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.
Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.
Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Kammer eine Einladung zur Teilnahme an der Zwischenprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an den Auszubildenden weitergeben.
Hat der Auszubildende die Zwischenprüfung bestanden, bekommt er das Ergebnis der Prüfung in einer Teilnahmebescheinigung mitgeteilt.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.01.2015 freigegeben.
Text
Für die Teilnahme an der Zwischenprüfung müssen Sie die Auszubildenden freistellen.
Unterlagen
- die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
- gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung
Voraussetzungen
Zur Zwischenprüfung im Frühjahr werden Auszubildende eingeladen,
- deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April begonnen hat oder
- deren Ausbildung vor dem 1. Oktober begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.
Zur Zwischenprüfung im Herbst werden Auszubildende eingeladen,
- deren Ausbildung zwischen dem 1. Mai und dem 30. September begonnen hat (mit einer zweijährigen Regelausbildungszeit) oder
- deren Ausbildung vor dem 1. Mai begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.
Hinweis: In den Druck- und Medienberufen findet die Zwischenprüfung nur im Frühjahr statt.
Zuständigkeit
die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer