Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden
Ablauf
Als Ausbildungsbetrieb werden Sie in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden zur Prüfung anzumelden. Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.
Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.
Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Stelle eine Einladung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an den Auszubildenden weitergeben.
Zur Abschlussprüfung werden eingeladen:
- Sommerprüfung
Auszubildende, deren vertragliche Ausbildungszeit oder Ausbildungsstufe bis zum 30. September des laufenden Jahres endet. - Winterprüfung
Auszubildende, deren vertragliche Ausbildungszeit oder Ausbildungsstufe bis zum 30. April des folgenden Jahres endet. - Auszubildende, die einzelne Prüfungsfächer, -bereiche, einen Prüfungsteil oder die gesamte Abschlussprüfung wiederholen müssen.
Der Auszubildende erhält nach bestandener Abschlussprüfung ein Zeugnis. Als Ausbildender können Sie die Ergebnisse der Abschlussprüfung Ihrer Auszubildenden übermittelt bekommen.
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, kann er die Abschlussprüfung zweimal wiederholen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.01.2015 freigegeben.
Frist
Beachten Sie die von Ihrer zuständigen Stelle gesetzte Anmeldefrist.
Gebühren
Besteht ein Ausbildungsverhältnis, so ist die Prüfung für den Auszubildenden gebührenfrei.
Sie als Ausbildungsbetrieb müssen die Prüfungsgebühren und die Miet- und Materialkosten übernehmen. Falls Werkzeug erforderlich ist, müssen Sie es dem Auszubildenden zur Verfügung stellen.
Die Höhe der Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Stelle entnehmen.
Text
Als Ausbilder müssen Sie Ihre Auszubildenden für die Zeit der Prüfungen freistellen. Darüber hinaus werden Auszubildende, die noch nicht 18 Jahre alt sind, auch am Tag vor der Abschlussprüfung freigestellt.
Bei bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis am Tag der Feststellung des Gesamtergebnisses.
Bei nicht bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Vertrag vorgesehenen Termin. Es verlängert sich auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächst möglichen Wiederholungsprüfung, jedoch höchstens um ein Jahr.
Unterlagen
- die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
- gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung
Voraussetzungen
Zur Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung werden Auszubildende zugelassen, wenn
- die Ausbildungszeit beendet ist oder ihre Ausbildung nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
- die Zwischenprüfung bestanden wurde,
- die schriftlichen Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) geführt wurden,
- das Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen ist.
Hinweis: In einigen Berufen finden zwei Prüfungen statt. Dies gilt besonders im Metall- und Elektrobereich.
Im ersten Teil der Abschlussprüfung, der die Zwischenprüfung ersetzt, werden nach zwei Jahren Grundqualifikationen geprüft und bewertet.
Im zweiten Teil der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung werden die Spezialkenntnisse für den Ausbildungsberuf geprüft und bewertet.
In diesen Fällen ist der erste Teil der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholbar. Zum zweiten Teil der Abschlussprüfung werden nur Auszubildende zugelassen, die am ersten Teil der Abschlussprüfung teilgenommen haben.
Zuständigkeit
die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer