Azubi transfer - Förderung beantragen
Ablauf
Sie müssen als Arbeitgeber die Förderung schriftlich beim Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg beantragen. Ein entsprechendes Formular können Sie im Internet herunterladen.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit der oder des Auszubildenden. Nach der Probezeit müssen Sie einen Verwendungsnachweis über die Fördergelder beim Finanz- und Wirtschaftsministerium einreichen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.01.2015 freigegeben.
Frist
innerhalb von drei Monaten nach Übernahme der oder des Auszubildenden
Unterlagen
- ausgefüllte Antragsformulare
- Kopie des eingetragenen Ausbildungsvertrages
Hinweis: Das Finanz- und Wirtschaftsministerium kann weitere Unterlagen und Auskünfte verlangen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Das aufnehmende Unternehmen
- hat seinen Sitz in Baden-Württemberg und
- höchstens 500 Beschäftigte und
- beabsichtigt die Fortsetzung der Ausbildung im laufenden Ausbildungsjahr.
- Der Ausbildungsvertrag wurde bereits bei der zuständigen Stelle eingetragen.
Keine Förderung gibt es u.a. für Ausbildungsverhältnisse
- bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und
- bei Familienangehörigen.
Zuständigkeit
das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg