Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Azubi transfer - Förderung beantragen

Ablauf

Sie müssen als Arbeitgeber die Förderung schriftlich beim Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg beantragen. Ein entsprechendes Formular können Sie im Internet herunterladen.

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit der oder des Auszubildenden. Nach der Probezeit müssen Sie einen Verwendungsnachweis über die Fördergelder beim Finanz- und Wirtschaftsministerium einreichen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.01.2015 freigegeben.

Frist

innerhalb von drei Monaten nach Übernahme der oder des Auszubildenden

Informationen

Auszubildende, die wegen Insolvenz oder unvorhersehbarer Schließung ihren bisherigen Ausbildungsplatz verlieren, können ihre Ausbildung in anderen Betrieben beenden. Diese Betriebe können eine Förderung des Programms "Azubi transfer - Ausbildung fortsetzen" des Landes Baden-Württemberg erhalten.

Das Land zahlt einen Teil der entstehenden Ausbildungskosten als Prämie. Diese beträgt einmalig 1.200 Euro für jede übernommene Auszubildende und jeden übernommenen Auszubildenden.

Unterlagen

  • ausgefüllte Antragsformulare
  • Kopie des eingetragenen Ausbildungsvertrages

Hinweis: Das Finanz- und Wirtschaftsministerium kann weitere Unterlagen und Auskünfte verlangen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Das aufnehmende Unternehmen
    • hat seinen Sitz in Baden-Württemberg und
    • höchstens 500 Beschäftigte und
    • beabsichtigt die Fortsetzung der Ausbildung im laufenden Ausbildungsjahr.
  • Der Ausbildungsvertrag wurde bereits bei der zuständigen Stelle eingetragen.

Keine Förderung gibt es u.a. für Ausbildungsverhältnisse

  • bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und
  • bei Familienangehörigen.

Zuständigkeit

das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg