Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) beantragen
Ablauf
Die abH müssen Sie als Arbeitgeber für Ihre Auszubildenden bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.
Frist
Sie müssen die Förderung vor Beginn der abH beantragen.
Text
In der Broschüre "Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) – Informationen für Jugendliche" hat die Agentur für Arbeit spezielle Informationen für Jugendliche zu diesem Thema zusammengestellt.
Unterlagen
jeweils als Kopie:
- unterschriebener Ausbildungsvertrag
- Erklärung des Ausbildungsbetriebs zur Begründung des Antrags wenn Sie eine allgemeinbildende Schule besucht haben: Abschlusszeugnis
- wenn Sie eine Berufsschule besucht haben: Berufsschulzeugnis
- bei ausländischen Auszubildenden zusätzlich: Arbeitserlaubnis
Voraussetzungen
Die abH können folgende Gruppen von Auszubildenden erhalten:
- lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende, die ohne diese Förderung
- ihre Berufsausbildung nicht beginnen oder
- die Ausbildung nicht fortsetzen oder erfolgreich beenden oder
- nach dem Abbruch einer Berufsausbildung eine weitere Ausbildung nicht beginnen können
- Auszubildende, bei denen ohne die Förderung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen ein Abbruch der Ausbildung droht
Seit 1. April 2012 kann auch eine Zweitausbildung mit abH gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese zu einer dauerhaften Eingliederung am Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Hinweis: Ausländische Auszubildende können die Förderung nur erhalten, wenn sie voraussichtlich nach Abschluss der Ausbildung in Deutschland erwerbstätig sein werden.
Zuständigkeit
die für Ihren Betrieb zuständige Agentur für Arbeit