Architektenliste - Eintragung beantragen
Ablauf
Ihren Antrag können Sie jederzeit schriftlich bei der Architektenkammer einreichen.
Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- akademische Grade
- Anschrift der Hauptwohnung und einer etwaigen Niederlassung oder des Orts der überwiegenden Beschäftigung
- Fachrichtung, in der die Eintragung erfolgen soll (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung)
- Tätigkeitsart (frei, angestellt, beamtet, baugewerblich)
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, werden Sie in die Architektenliste in Baden-Württemberg eingetragen.
Entspricht die zuständige Stelle Ihrem Antrag nicht, erhalten Sie einen schriftlich begründeten Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.05.2012 freigegeben.
Gebühren
je nach Eintragungsvoraussetzungen
Unterlagen
- Prüfungszeugnisse, Diplome, sonstige Befähigungsnachweise oder Bescheinigungen über die Berufsfähigkeit
- Tätigkeitsnachweise über nach Abschluss der Berufsausbildung ausgeübte praktische Tätigkeiten
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungsschein in Kopie)
- Meldebestätigung
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
- Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus dem Heimatland der antragstellenden Person, die nachweisen, dass sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzt.
- Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.:
- Lebenslauf
- Nachweise über absolvierte Fortbildungsveranstaltungen
- Planungs- und sonstige Unterlagen, nach denen die Befähigung der antragstellenden Person beurteilt werden kann
- Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers
Hinweis: Das Architektengesetz enthält sehr differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (z.B. zum Ausbildungsabschluss). Daher kann die Architektenkammer im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Architektenkammer. Beachten Sie auch die Ausfüllhinweise zum Antrag unter Formulare & Onlinedienste.
Voraussetzungen
In die Architektenliste Baden-Württemberg kann eingetragen werden, wer
- den Wohnsitz oder die berufliche Niederlassung in Baden-Württemberg hat oder in Baden-Württemberg überwiegend beschäftigt ist und
- die Berufsbefähigung nach dem Architektengesetz besitzt.
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, werden Sie in die Architektenliste in Baden-Württemberg eingetragen. Entspricht die zuständige Stelle Ihrem Antrag nicht, erhalten Sie einen schriftlich begründeten Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Hinweis: Angehörige der EU-/EWR-Staaten sowie Drittstaatsangehörige ohne Wohnsitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg können vorübergehend Dienstleistungen auf dem Gebiet der Architektur erbringen. Sie müssen dies der Architektenkammer anzeigen und entsprechende Nachweise vorlegen.
Zuständigkeit
für die Führung der Architektenliste: die Architektenkammer Baden-Württemberg