Auszubildende in der Berufsschule anmelden
Ablauf
Der Ausbildungsbetrieb und die Auszubildenden müssen einen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Sind die Auszubildenden noch nicht 18 Jahre alt, muss die gesetzliche Vertretung (beispielsweise Eltern) zusätzlich unterschreiben.
Anschließend müssen Sie Ihre Auszubildenden zeitnah bei der zuständigen Berufsschule anmelden.
Welche Berufsschule für Ihren Betrieb zuständig ist, können Sie bei jeder öffentlichen Berufsschule erfragen. Wenden Sie sich hierzu an das Sekretariat.
Sie müssen Ihre Auszubildenden schriftlich anmelden. Dazu müssen Sie ein Formular ausfüllen und an die Schule schicken.
Ein Formularexemplar senden Sie an die Kammer, die für Ihren Betrieb zuständig ist.
Tipp: Auf den Internetseiten der meisten Berufsschulen finden Sie ein Anmeldeformular zum Herunterladen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.10.2014 freigegeben.
Text
Weitere Informationen und eine Beschreibung der Berufsschule finden Sie im Merkblatt "Die Berufsschule". Dieses steht Ihnen auf den Internetseiten des Landesbildungsservers Baden-Württemberg zur Verfügung.
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen
- stehen auf den Internetseiten der jeweiligen Berufsschule oder
- sind auf dem Anmeldeformular genannt.
Sie können sie auch im Sekretariat der Berufsschule erfragen.
Voraussetzungen
Der Ausbildungsvertrag muss:
- zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden abgeschlossen sein und
- im Verzeichnis der zuständigen Stelle für die Branche eingetragen sein. In der Regel ist das die zuständige Kammer.
Zuständigkeit
die Berufsschule, die für den jeweiligen Ausbildungsberuf örtlich zuständig ist