Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Auszubildende in der Berufsschule anmelden

Ablauf

Der Ausbildungsbetrieb und die Auszubildenden müssen einen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Sind die Auszubildenden noch nicht 18 Jahre alt, muss die gesetzliche Vertretung (beispielsweise Eltern) zusätzlich unterschreiben.

Anschließend müssen Sie Ihre Auszubildenden zeitnah bei der zuständigen Berufsschule anmelden.
Welche Berufsschule für Ihren Betrieb zuständig ist, können Sie bei jeder öffentlichen Berufsschule erfragen. Wenden Sie sich hierzu an das Sekretariat.

Sie müssen Ihre Auszubildenden schriftlich anmelden. Dazu müssen Sie ein Formular ausfüllen und an die Schule schicken.
Ein Formularexemplar senden Sie an die Kammer, die für Ihren Betrieb zuständig ist.

Tipp: Auf den Internetseiten der meisten Berufsschulen finden Sie ein Anmeldeformular zum Herunterladen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.10.2014 freigegeben.

Gebühren

keine

Informationen

Ausbildungsbetriebe müssen Ihre Auszubildenden zur Berufsschule anmelden.

Auszubildende arbeiten im Rahmen einer dualen Berufsausbildung an drei bis vier Tagen pro Woche in ihrem Ausbildungsbetrieb. An ein bis zwei Tagen in der Woche besuchen sie die Berufsschule. Oft findet der Unterricht an der Berufsschule auch als Blockunterricht statt. Der Unterricht erfolgt dann wochenweise.

Text

Weitere Informationen und eine Beschreibung der Berufsschule finden Sie im Merkblatt "Die Berufsschule". Dieses steht Ihnen auf den Internetseiten des Landesbildungsservers Baden-Württemberg zur Verfügung.

Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen

  • stehen auf den Internetseiten der jeweiligen Berufsschule oder
  • sind auf dem Anmeldeformular genannt.

Sie können sie auch im Sekretariat der Berufsschule erfragen.

Voraussetzungen

Der Ausbildungsvertrag muss:

  • zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden abgeschlossen sein und
  • im Verzeichnis der zuständigen Stelle für die Branche eingetragen sein. In der Regel ist das die zuständige Kammer.

Zuständigkeit

die Berufsschule, die für den jeweiligen Ausbildungsberuf örtlich zuständig ist