Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen von ausländischen Hochschulen führen
Ablauf
Sie benötigen keine staatliche Genehmigung oder Bestätigung für die Führung ausländischer Grade, Titel oder Tätigkeitsbezeichnungen.
Möglicherweise benötigen Sie aber eine schriftliche Auskunft über die Führung Ihres Grades und der maßgebenden Rechtsgrundlagen z.B. zur Vorlage bei
- Einwohnermelde- und Standesämtern,
- Berufskammern und
- Berufsverbänden.
Dann können Sie einen formlosen Antrag an das Wissenschaftsministerium stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.05.2012 freigegeben.
Unterlagen
- amtlich beglaubigte Kopie des ausländischen Originaldiploms beziehungsweise der Verleihungsurkunde
- amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung des Diploms beziehungsweise der Urkunde
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- bei Namensänderung: entsprechende Nachweise (z.B. Kopie der Heiratsurkunde, Erklärung über die Namensänderung)
- Lebenslauf in tabellarischer Form
Voraussetzungen
- Studienabschluss an einer anerkannten Hochschule im Ausland
- Wohnort in Baden-Württemberg
Zuständigkeit
das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Hinweis: Das Wissenschaftsministerium befasst sich im Zusammenhang mit ausländischen Hochschulabschlüssen ausschließlich mit Fragen der Gradführung (Ausnahme: Abschlüsse von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz). Bewertungen, Vergleiche und Zuordnungen zu entsprechenden deutschen Hochschulabschlüssen oder Hochschulgraden werden durch das Wissenschaftsministerium nicht vorgenommen.