Änderungen an die Rentenversicherung melden
Ablauf
Ändert sich Ihre Adresse oder Ihr Name, müssen Sie dies dem Rentenversicherungsträger schriftlich per Post oder Fax mitteilen.
Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, gibt Ihr Arbeitgeber Ihre Adress- oder Namensänderung weiter.
Sind Sie bereits Rentenempfänger beziehungsweise Rentenempfängerin, teilen Sie die Änderungen dem Renten Service der Deutschen Post AG unverzüglich mit. Das können Änderungen der Anschrift, der Bankverbindung sowie sonstige Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z. B. Namensänderung) sein. Nur dann kann die Änderung bei der Rentenauszahlung rechtzeitig berücksichtigt werden.
Falls Sie eine Hinterbliebenenrente beziehen, müssen Sie auch die Änderung Ihres Familienstandes (Heirat beziehungsweise Begründung einer Lebenspartnerschaft) mitteilen.
Änderungen der Anschrift, der Bankverbindung, Namensänderungen und Änderungen des Familienstandes nimmt der Renten Service der Deutschen Post AG in jeder Postfiliale oder online entgegen. Der Renten Service zahlt als Dienstleister die Renten für die Deutsche Rentenversicherung aus und informiert unmittelbar den zuständigen Träger über die mitgeteilten Änderungen.
Hinweis: Bei allen Schreiben, Mitteilungen und Informationen an die Deutsche Rentenversicherung oder den Renten Service geben Sie immer auch die Versicherungsnummer an. Diese kann beispielsweise dem Sozialversicherungs- beziehungsweise Rentnerausweis entnommen werden.
Unterlagen
Bei Namensänderung oder Änderung des Familienstandes:
Urkunde im Original oder in beglaubigter Kopie (z.B. Heiratsurkunde)
Zuständigkeit
- die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (früher: LVA)
- die Deutsche Rentenversicherung Bund (früher: BfA)