Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Änderungen an die Rentenversicherung melden

Ablauf

Ändert sich Ihre Adresse oder Ihr Name, müssen Sie dies dem Rentenversicherungsträger schriftlich per Post oder Fax mitteilen.

Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, gibt Ihr Arbeitgeber Ihre Adress- oder Namensänderung weiter.

Sind Sie bereits Rentenempfänger beziehungsweise Rentenempfängerin, teilen Sie die Änderungen dem Renten Service der Deutschen Post AG unverzüglich mit. Das können Änderungen der Anschrift, der Bankverbindung sowie sonstige Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z. B. Namensänderung) sein. Nur dann kann die Änderung bei der Rentenauszahlung rechtzeitig berücksichtigt werden.

Falls Sie eine Hinterbliebenenrente beziehen, müssen Sie auch die Änderung Ihres Familienstandes (Heirat beziehungsweise Begründung einer Lebenspartnerschaft) mitteilen.

Änderungen der Anschrift, der Bankverbindung, Namensänderungen und Änderungen des Familienstandes nimmt der Renten Service der Deutschen Post AG in jeder Postfiliale oder online entgegen. Der Renten Service zahlt als Dienstleister die Renten für die Deutsche Rentenversicherung aus und informiert unmittelbar den zuständigen Träger über die mitgeteilten Änderungen.

Hinweis: Bei allen Schreiben, Mitteilungen und Informationen an die Deutsche Rentenversicherung oder den Renten Service geben Sie immer auch die Versicherungsnummer an. Diese kann beispielsweise dem Sozialversicherungs- beziehungsweise Rentnerausweis entnommen werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 14.05.2014 freigegeben.

Frist

unverzüglich

Gebühren

keine

Informationen

Änderungen, die auf die Zahlung der Rente Einfluss haben, müssen Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger bekannt geben. Dazu gehören beispielsweise:

  • jede Adress- oder Namensänderung
  • Änderungen des Familienstandes

Achtung: Ein Umzug in die neuen Bundesländer oder ins Ausland kann sich auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Nehmen Sie deshalb rechtzeitig Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auf, um sich eingehend beraten zu lassen.

Unterlagen

Bei Namensänderung oder Änderung des Familienstandes:
Urkunde im Original oder in beglaubigter Kopie (z.B. Heiratsurkunde)

Zuständigkeit

  • die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (früher: LVA)
  • die Deutsche Rentenversicherung Bund (früher: BfA)