Altersrente beantragen (gesetzliche Rentenversicherung)
Ablauf
Die Altersrente müssen Sie beantragen.
Sie können Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.
Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.
Oder möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.
Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger. Je nach Angebot der Gemeinde können Sie ihn auch bei Ihrer Gemeinde abgeben.
Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das Rentenverfahren.
Frist
Stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate vor Erreichen des Rentenalters. Dann erhalten Sie den Bescheid und Ihre erste Rente voraussichtlich im Monat des Rentenbeginns.
Hinweis: Stellen Sie Ihren Antrag später, kann es sein, dass Sie auch erst später Ihr Geld bekommen.
Text
Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus
- den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und
- gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten).
Der errechnete Betrag wird Ihnen monatlich überwiesen.
Unterlagen
- ausgefüllter Rentenantrag
- Personalausweis
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht
Die Regelaltersgrenze wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Einen Überblick über die Anhebung der Altersgrenze finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung. - Ihr Rentenversicherungskonto ist geklärt
Weitere Hinweise dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Rentenversicherungskonto - Auskunft und Klärung beantragen".
Zuständigkeit
- die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
- die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
- für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater