Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
Ablauf
Sie müssen die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld während einer beruflichen Weiterbildung nicht gesondert beantragen.
Zur Feststellung, ob für Sie eine Weiterbildung notwendig ist, sollten Sie frühzeitig einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren. Im Rahmen dieser Beratung werden Ihre Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung und die Voraussetzungen für eine Förderung geklärt. Ihr Berater oder ihre Beraterin bei der Agentur für Arbeit hilft Ihnen, infrage kommende Weiterbildungsmaßnahmen beziehungsweise Träger zu finden. Die Wahl des Kurses und des Trägers liegt bei Ihnen.
Tipp: Informationen über von der Agentur für Arbeit geförderte Weiterbildungen enthält auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET der Agentur für Arbeit.
Frist
Die Zulassung zur Weiterbildung müssen Sie rechtzeitig vor Beginn mit Ihrer Agentur für Arbeit klären.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld während einer von Ihrer Agentur für Arbeit geförderten Weiterbildung sind:
- Sie haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Die ausgewählte Weiterbildung sowie der Träger sind für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
Voraussetzungen für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung, die nicht durch Ihre Agentur für Arbeit gefördert wird, sind:
- Die Agentur für Arbeit hat der Teilnahme an der Weiterbildung vorher zugestimmt.
- Sie sind bereit, die Weiterbildung abzubrechen, sobald eine Möglichkeit zur beruflichen Eingliederung in Betracht kommt.
- Sie haben mit dem Träger der Weiterbildung die Möglichkeit zum jederzeitigen Abbruch vereinbart.
Zuständigkeit
die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit