Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen

Ablauf

Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.06.2012 freigegeben.

Gebühren

Gebühren nach der der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Kammer in unterschiedlicher Höhe

Informationen

Haben Sie einen Weiterbildungslehrgang erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung (z.B. Facharztbezeichnung) berechtigt. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie anerkennen lassen.

Hinweis: Die Weiterbildung in akademischen Gesundheitsberufen ist in den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Kammern geregelt.

Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.

Zuständigkeit

  • für Ärztinnen und Ärzte: die Landesärztekammer Baden-Württemberg
  • für Zahnärztinnen und Zahnärzte: die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
  • für Apothekerinnen und Apotheker: die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
  • für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

Hinweis: Entscheidend ist, welcher Kammer Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung angehören. Sie müssen den Antrag auch bei Ihrer Kammer in Baden-Württemberg stellen, wenn Sie einen Großteil der Weiterbildung in anderen Bundesländern absolviert haben.