Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Altersrente - Rente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand beantragen

Ablauf

Lassen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beraten.

Im Beratungsgespräch können Sie klären,

  • ob es in Ihrem Fall möglich ist, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen und
  • mit welchen Abschlägen Sie rechnen müssen.

Dabei können Sie sich beispielsweise ausrechnen lassen, wie hoch Ihre monatliche Rente sein wird. Außerdem nennt Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin die Höhe Beitrags, den Sie zusätzlich leisten können, um die Rentenminderung auszugleichen.

Sie können auch schriftlich eine "besondere Rentenauskunft" mit den gleichen Angaben beantragen.

Sie können dann entscheiden, ob Sie die vorzeitige Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall müssen Sie die Rente schriftlich beantragen.

Sie können Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.

Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.

Oder möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.

Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das Rentenverfahren.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 14.05.2014 freigegeben.

Frist

Für die Zahlung der errechneten Ausgleichsbeiträge: innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft

Nach Ablauf der drei Monate müssen Sie sich eine neue besondere Rentenauskunft erstellen lassen.

Hinweis: Ausgleichsbeiträge können Sie auch noch einzahlen, wenn Sie bereits eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen beziehen.

Gebühren

keine

Informationen

Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, müssen Sie Ihre Altersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.

Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr. Dieser bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Hinweis: Auch nach dem Renteneintritt müssen Sie der Rentenversicherung jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes bekannt geben (Änderungen an die Rentenversicherung melden).

Text

Ab 55 Jahren erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die Sie über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche informiert.

Unterlagen

  • ausgefüllter Rentenantrag
  • Personalausweis

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Alter: je nach Geburtsjahr und Geschlecht unterschiedlich
  • Ein vorzeitiger Renteneintritt ist bei folgenden Renten möglich:
    • Altersrente für langjährig Versicherte
    • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
    • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
    • Altersrente für Frauen
    • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
  • Erfüllung einer von der Rentenart abhängigen Wartezeit
  • Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bei der jeweiligen Rentenart
  • Ihr Rentenversicherungskonto ist vollständig
    Weitere Hinweise dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Rentenversicherungskonto - Auskunft und Klärung beantragen".

Zuständigkeit

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
  • die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
  • für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater