Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Aufwendungsersatz für eine rechtliche Betreuung beantragen

Ablauf

Den Antrag stellen Sie formlos bei der zuständigen Stelle. Beantragen Sie keinen pauschalen Aufwendungsersatz, müssen Sie die Aufstellung der Aufwendungen dem Betreuungsgericht schriftlich vorlegen.

Dieses setzt die Höhe des auszuzahlenden Betrags fest.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.01.2015 freigegeben.

Frist

Einzelne Ersatzansprüche müssen Sie spätestens 15 Monate nach ihrer Entstehung beim Betreuungsgericht geltend machen.

Pauschale Aufwandsentschädigungen müssen Sie spätestens drei Monate nach Ablauf des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist, verlangen.

Hinweis: Das Gericht kann andere Fristen bestimmen.

Gebühren

keine

Informationen

Als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer haben Sie einen Anspruch auf Ersatz notwendiger Aufwendungen. Sie können einen Vorschuss verlangen.

Achtung: Ist die betreute Person mittellos, so können Sie Ersatz von der Landeskasse verlangen.

Hinweis: Ist die betreute Person nicht mittellos und erfasst die Betreuung auch die Vermögenssorge, können Sie den Aufwendungsersatz direkt aus dem Vermögen der betreuten Person entnehmen.

Zu den notwendigen Aufwendungen gehören beispielsweise

  • Fahrtkosten
  • Parkgebühren
  • Portokosten
  • Telefongebühren
  • Kopierkosten

Sie können die Aufwendungen einzeln oder über eine pauschale Aufwandsentschädigung von derzeit 399 Euro pro Jahr abrechnen. Die pauschale Aufwandsentschädigung wird unabhängig von Ihren tatsächlichen Aufwendungen gewährt. Bei Einzelabrechnung müssen Sie die Aufwendungen belegen.

Hinweis: Wenn Sie als Angehöriger eine rechtliche Betreuung führen, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Aufwendungsersatz.

Text

Berufsbetreuer oder Berufsbetreuerinnen werden eingesetzt, wenn eine ehrenamtliche Betreuung nicht möglich ist. Sie haben einen Anspruch auf Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz. Die Vergütung deckt auch entstandene Aufwendungen und anfallende Umsatzsteuer ab.

Hinweis: Eine ehrenamtliche Betreuung wird nur dann vergütet, wenn der Umfang, die Schwierigkeit und die Bedeutung der Betreuung es rechtfertigen. Der betreute Mensch darf nicht mittellos sein.

Tipp: Auch einer Betreuerin oder einem Betreuer können Fehler bei der Ausübung ihrer Betreuungstätigkeit unterlaufen. Für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen hat das Land eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Näheres über diese Versicherung erfahren Sie beim Betreuungsgericht.

Unterlagen

Aufstellung der Aufwendungen bei Einzelabrechnung (mit Belegen)

Voraussetzungen

Ihnen sind Kosten für die Betreuung entstanden.

Zuständigkeit

Betreuungsgericht, in dessen Bezirk sich die betreute Person gewöhnlich aufhält.

Betreuungsgericht ist

  • im badischen Rechtsgebiet: das Amtsgericht
  • im württembergischen Rechtsgebiet: das staatliche Notariat