Architektenliste - Eintragung einer Gesellschaft beantragen
Ablauf
Ihren Antrag können Sie schriftlich bei der Architektenkammer einreichen.
Hinweis: Den Antrag auf Eintragung einer Partnergesellschaft muss der zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigte Partner oder die zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigte Partnerin stellen.
Der Antrag auf Eintragung in die entsprechenden Verzeichnisse muss mindestens folgende Angaben über die zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigten Personen enthalten:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- akademische Grade
- Anschrift des Sitzes oder der Zweigniederlassung
- Fachrichtung, in der die Eintragung erfolgen soll (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung)
- Tätigkeitsart (z.B. freiberuflich, baugewerblich)
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, wird die Gesellschaft in die Architektenliste in Baden-Württemberg eingetragen.
Entspricht die zuständige Stelle dem Antrag nicht, erhalten Sie einen schriftlich begründeten Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 08.08.2011 freigegeben.
Frist
Sie können Ihren Antrag jederzeit stellen.
Gebühren
je nach Eintragungsvoraussetzungen
Unterlagen
- für den Nachweis der unternehmerischen Rechtsform:
- Bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungsschein in Kopie)
Voraussetzungen
Für die Eintragung müssen Sie, je nachdem ob es sich um eine Partnergesellschaft oder Kapitalgesellschaft handelt, unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.
Partnergesellschaft
In das Verzeichnis für Partnerschaftsgesellschaften der Architektenkammer Baden-Württemberg können Gesellschaften eingetragen werden, die
- ihren Sitz oder ihre Zweigniederlassung in Baden-Württemberg haben,
- mindestens ein Mitglied der Architektenkammer als Partner oder Partnerin haben,
- für die Mitglieder der Architektenkammer geltenden Berufspflichten beachten und
- für sich oder die Partner und Partnerinnen eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Hinweis: Die Berufshaftpflichtversicherung muss Personenschäden von mindestens 1.500.000 Euro und sonstige Schäden von mindestens 300.000 Euro absichern. Sie muss eine fünfjährige Nachhaftung enthalten.
Kapitalgesellschaft
In das Verzeichnis für Kapitalgesellschaften der Architektenkammer Baden-Württemberg können Gesellschaften eingetragen werden,
- die ihren Sitz oder ihre Zweigniederlassung in Baden-Württemberg haben,
- deren Beteiligte natürliche Personen sind, die freiberufliche Leistungen auf dem Gebiet der Planung, Beratung, Projektsteuerung oder Objektüberwachung im Bauwesen erbringen,
- deren Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen oder Vorstände in die Architektenliste eingetragen sind,
- deren in die Architektenliste eingetragenen Mitglieder sowohl die Mehrheit des Kapitals als auch die Stimmenmehrheit unter den Gesellschaftern und Gesellschafterinnen innehaben,
- deren Gesellschaftsvertrag eine Vereinbarung enthält, wonach eine treuhänderische Übertragung und Ausübung von Gesellschaftsrechten und von Geschäftsführerbefugnissen unzulässig ist und
- deren Gesellschaftsvertrag eine Vereinbarung enthält, wonach die für die in der Architektenliste eingetragenen Beteiligten geltenden Berufspflichten von der Gesellschaft beachtet werden.
Hinweis: Eventuelle Aktien müssen auf die Namen der Mitglieder lauten.
Zuständigkeit
die Architektenkammer Baden-Württemberg