Ausländische Berufsabschlüsse für IHK-Berufe - anerkennen lassen
Ablauf
Lassen Sie sich bei den Erstanlaufstellen beziehungsweise der örtlich zuständigen IHK zum Verfahrensablauf beraten. Die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses müssen Sie dann schriftlich bei der IHK FOSA beantragen.
Mit der Empfangsbestätigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nach Eingang der Zahlung prüft die IHK FOSA, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihren Berufsqualifikationen und dem deutschen Abschluss bestehen.
Sind die Berufe gleichwertig, erhalten Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Bestehen wesentliche Unterschiede, aber vergleichbare Qualifikationen, bescheinigt Ihnen die IHK FOSA eine teilweise Gleichwertigkeit.
Hinweis: Ist Ihre Berufsqualifikation nicht mit dem dafür benötigten deutschen Abschluss vergleichbar? Die IHK FOSA prüft, ob Sie die Unterschiede beispielsweise durch Berufserfahrung oder Weiterbildung ausgleichen können.
Gebühren
zwischen 100 und 600 Euro
Text
Im Portal www.anerkennung-in-deutschland.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie ausführliche Informationen über das Thema.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit
- Ausbildungsnachweise (beglaubigte Kopie)
- Zeugnisse
- Abschlussdokumente
- Die IHK FOSA kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
- Sonstige Befähigungsnachweise
Hinweis: Mit Ausnahme von englischsprachigen Dokumenten müssen Sie alle fremdsprachigen Unterlagen in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Die Übersetzungen müssen von im In- oder Ausland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen erstellt worden sein.
Zuständigkeit
die IHK FOSA
Bezugsorttext
Für eine erste Beratung wenden Sie sich an die Erstanlaufstellen bzw. telefonisch an eine der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.