Ausländische Berufsabschlüsse für HWK-Berufe - anerkennen lassen
Ablauf
Lassen Sie sich bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beraten. Im Anschluss an die Beratung können Sie dort den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen.
Die zuständige Stelle prüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihren Berufsqualifikationen und dem deutschen Abschluss bestehen.
Hinweis: Bestehen Zweifel an der Gleichwertigkeit, kann die zuständige Stelle Ihnen eventuell eine Qualifikationsanalyse zur Feststellung Ihrer beruflichen Kompetenzen(z.B. Fachgespräch, Arbeitsprobe) anbieten.
Wenn keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden, erhalten Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Ein deutsches Prüfungszertifikat wird nicht ausgestellt.
Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, werden Ihre vorhandenen Berufsqualifikationen dargestellt und beschrieben, welche wesentlichen Unterschiede zu einem deutschen Abschluss bestehen.
Hinweis: Möchten Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben, aber Ihre Berufsqualifikation ist nicht mit dem dafür benötigten deutschen Abschluss vergleichbar? In manchen Fällen können Sie an einer durch die Kammer vorgegeben Ausgleichsmaßnahme (Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang) teilnehmen, um die Gleichwertigkeit zu erreichen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag e. V. für die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern hat dessen ausführliche Fassung am 14.02.2014 freigegeben.
Gebühren
Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen ist in den Bestimmungen der Handwerkskammer festgelegt. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand im Einzelfall. Sie müssen die Kosten tragen, soweit diese nicht durch andere Stellen übernommen werden.
Tipp: Über die zu erwartenden Kosten klären die Handwerkskammern Sie gerne individuell auf.
Text
Weitere Informationen über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen finden Sie bei der jeweiligen Handwerkskammer:
Im Portal www.anerkennung-in-deutschland.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie ausführliche Informationen über das Thema.
Unterlagen
Bitte bringen Sie die notwendigen Unterlagen zur Beratung mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausbildungsnachweise (Zeugnisse, Abschlussdokumente) aus Ihrem Herkunftsland
- Auflistung ihrer beruflichen Erfahrungen, Tätigkeiten und Fortbildungen (tabellarischer Lebenslauf) in deutscher Sprache
Hinweis: Die fremdsprachigen Unterlagen müssen Sie in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Die Übersetzungen müssen von im In- oder Ausland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen erstellt worden sein.
Zuständigkeit
die Handwerkskammern in Baden-Württemberg