Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen
Ablauf
Legen Sie bei der zuständigen Stelle das Originalschriftstück und die entsprechende Anzahl Kopien vor. Diese Kopien werden dann von der zuständigen Stelle mit dem Original verglichen. Stimmen die Dokumente überein, wird auf der Kopie ein Beglaubigungsvermerk angebracht.
Hinweis: Nur in wenigen Fällen macht die zuständige Stelle selbst die Kopie(n). Diese müssen Siezusätzlich zur anfallenden Gebühr bezahlen.
Sie können persönlich zu der zuständigen Stelle gehen oder eine Vertretung schicken. Der vertretenden Person müssen Sie eine schriftliche Vollmacht erteilen. Im Einzelfall kann die Urkunde mit der Post an die zuständige Stelle zugesandt werden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 25.07.2012 freigegeben.
Gebühren
- Gebühren der Behörden: nach Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde
- Notarsgebühren: nach Kostenordnung.
Text
Personenstandsurkunden können Sie nicht beglaubigen lassen. Näheres dazu finden Sie in den Verfahren zum Thema, z.B. Eheurkunde - Ausstellung beantragen oder Geburtsurkunde beantragen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- die Urschrift (Originalschriftstück)
- die ihr entsprechende zu beglaubigende Kopie
Zuständigkeit
- jede Behörde für Abschriften von Schriftstücken,
- die sie selbst ausgestellt hat oder
- die für ihren eigenen Gebrauch bestimmt sind
- die Gemeinde Ihres Wohnortes für die amtliche Beglaubigung von Schriftstücken,
- die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder
- deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden
- jeder Notar und jede Notarin
Hinweis: Adressen der Notare und Notarinnen in Deutschland finden Sie bei der Bundesnotarkammer.