Anzeige - Strafanzeige erstatten
Ablauf
Sie haben unter anderem folgende Möglichkeiten, Anzeige zu erstatten:
- Wenden Sie sich persönlich an Ihre zuständige Polizeidienststelle.
- Nutzen Sie das Online-Formular der Internetwache der Polizei in Baden-Württemberg.
- Schreiben Sie eine E-Mail an Ihre Polizeidienststelle. Geben Sie für Rückfragen Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer an.
Achtung: Der Weg über die Internetwache oder eine E-Mail ist auf keinen Fall für Notfälle geeignet - wählen Sie in diesem Fall die Notrufnummer 110. Hör- oder sprachbehinderte Menschen können sich mit dem Faxnotruf 110 direkt an die jeweils zuständige Polizeidienststelle wenden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie unverzüglich die nächstgelegene Polizeidienststelle erreichen.
Bei Anzeigen über strafbare Inhalte im Internet:
- Sichern Sie solche Daten niemals auf Ihrem Computer, da Sie sich strafbar machen können.
- Drucken Sie keine pornografischen oder kinderpornografischen Abbildungen oder Schriften aus.
Teilen Sie der Polizei die Internet- oder die IP-Adresse mit. Sie können mit der Polizei auch besprechen, wie Sie weiter vorgehen sollen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.12.2014 freigegeben.
Unterlagen
Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen wie zum Beispiel Beweismittel notwendig. Lassen Sie sich von Ihrer Polizei beraten.
Zuständigkeit
jede Polizeidienststelle