Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen
Ablauf
Am Ende jedes Kalenderjahres erhalten Sie von Ihrem Anlageinstitut eine Bescheinigung über die eingezahlten VL ("Anlage VL"). Damit können Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragen. Sie können den Antrag auch unabhängig von der Einkommensteuererklärung stellen. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen.
In den meisten Fällen erhalten Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage erst
- mit Ablauf der jeweiligen Sperrfrist oder Rückzahlungsfrist oder
- mit Zuteilung des Bausparvertrags ausbezahlt.
Frist
Sie müssen die Arbeitnehmer-Sparzulage bis zum Ende des vierten Kalenderjahrs nach dem Jahr, in dem Sie VL erhalten haben, beantragen.
Unterlagen
Bescheinigung Ihres Anlageinstituts (Anlage VL)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Sparzulage sind:
- Die VL müssen in förderfähige Anlageformen fließen.
Förderfähig sind: - Bausparen (z.B. Bausparvertrag, Entschuldung von Wohneigentum, Darlehenstilgung bei selbst genutzten Immobilien)
- Beteiligungssparen (z.B. Erwerb von Aktien, Anteilscheinen an Aktienfonds oder bestimmten Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers)
- Ihr zu versteuerndes jährliches Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
- Einzelpersonen:
- bei Bausparen: 17.900 Euro
- bei Beteiligungssparen: 20.000 Euro
- Zusammenveranlagung von Eheleuten/Lebenspartnern:
- bei Bausparen: 35.800 Euro
- bei Beteiligungssparen: 40.000 Euro
Sind beide Eheleute/Lebenspartner als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin beschäftigt, können beide die Sparzulage beanspruchen.
Tipp: Überschreitet Ihr Einkommen die genannten Grenzen, liegt aber innerhalb der Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie? Dann können Sie die auf einen Bausparvertrag eingezahlten VL als eigene Einzahlungen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie geltend machen.
Zuständigkeit
das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen