Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer
Ablauf
Sie müssen die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer oder als Kriegsdienstverweigerin beim Kreiswehrersatzamt beantragen. Sie können Ihren Antrag schriftlich einreichen oder diesen persönlich zur Niederschrift abgeben. Das Kreiswehrersatzamt prüft Ihre gesundheitliche Eignung und leitet den Antrag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weiter.
Das Bundesamt erkennt die Verweigerung an, wenn
- Ihr Antrag vollständig ist,
- die dargelegten Beweggründe geeignet sind, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu begründen und
- keine Zweifel an der Wahrheit der Angaben bestehen.
Hinweis: Bestehen Zweifel an der Wahrheit der Angaben, erhalten Sie Gelegenheit, sich innerhalb eines Monats ergänzend zu äußern. Bestehen daraufhin immer noch Zweifel, kann eine mündliche Befragung (Anhörung) erfolgen. Diese ist nicht öffentlich.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Sollte Ihr Antrag auch im Widerspruchsverfahren abgelehnt werden, können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen.
Frist
Sie können ohne Zustimmung Ihrer Eltern bereits 6 Monate vor Ihrem 18. Geburtstag einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer oder Kriegsdienstverweigerin stellen.
Unterlagen
- Antrag unter Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes
- ausführliche schriftliche Begründung
In der schriftlichen Begründung müssen Sie Ihre Gewissensentscheidung darlegen, die Ihnen verbietet, einen Dienst mit der Waffe zu leisten. Die Motivation kann recht unterschiedlich sein, z.B. Erziehung zur Gewaltfreiheit, religiöse oder ethisch-humanitäre Gründe. Genauso können auch bestimmte Situationen als Auslöser zur Verweigerung der Waffenanwendung führen (z.B. Gewalterlebnisse, Tod von Verwandten oder Freunden, Berichte von Angehörigen über Kriegserlebnisse). - vollständiger tabellarischer Lebenslauf
Er sollte die wichtigsten Lebensdaten ohne größere zeitliche Lücken enthalten. Begebenheiten, die in einem Zusammenhang zu der Kriegsdienstverweigerung stehen könnten, sollten Sie ebenfalls in den Lebenslauf aufnehmen.
Voraussetzungen
Sie müssen sich auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Grundgesetzes berufen.
Zuständigkeit
das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben