Ausbildungsförderung (Schüler) - für Ausbildung im Ausland beantragen
Ablauf
Sie müssen einen schriftlich Antrag stellen. Die Antragsformulare können Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anfordern. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung stehen sie auch zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Formblätter können Sie persönlich abgeben oder mit der Post schicken.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Bei positiver Entscheidung wird Ihnen der Förderbetrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 07.02.2012 freigegeben.
Text
Weitere Informationen zum Thema "Das neue BAföG" finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Forschung und Bildung.
Unterlagen
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- förderungsfähige Ausbildung
Diese müssen z.B. mit folgenden deutschen Ausbildungsgängen gleichwertig sein: - Gymnasien ab Klasse 11
- höhere Fachschulen, Akademien
- Berufsfachschulklassen
- Staatsangehörigkeit:
- deutsch
- EU-/EWR (gilt auch für Ehemänner und Ehefrauen sowie deren Kinder)
- andere Ausländerinnen und Ausländer, wenn eine Bleibeperspektive in Deutschland besteht (z.B. wenn eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt vorliegt)
Zuständigkeit
abhängig vom Gastland: bestimmte Ämter für Ausbildungsförderung
Hinweis: Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie eine entsprechende Liste der zuständigen Ämter.