Ausbildungsförderung (BAföG) - Antrag für Schüler stellen
Ablauf
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Die Antragsformulare können Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anfordern.
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung stehen sie auch zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Formblätter können Sie persönlich abgeben oder mit der Post schicken.
Hinweis: Ab 15 Jahren können Sie den Antrag selbst stellen. Wenn Sie jünger sind, müssen Ihre Eltern die Ausbildungsförderung beantragen.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Bei positiver Entscheidung wird Ihnen der Förderbetrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.
Über Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wird für ein Schuljahr entschieden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Ausnahmen davon sind möglich. Der genaue Zeitraum für den Erhalt der Förderung steht in der Mitteilung.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 12.12.2014 freigegeben.
Unterlagen
- Nachweis über eine eigene Wohnung (z.B. Mietvertrag)
- Nachweis über eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Besuch einer der folgenden Schulformen:
- weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie ausbildungsbedingt nicht bei den Eltern wohnen
- Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen
- Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt
- Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung),
- Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg
- höhere Fachschule oder Akademie
- Staatsangehörigkeit:
- deutsch
- EU-/EWR (gilt auch für Ehemänner und Ehefrauen sowie deren Kinder)
- andere Ausländerinnen und Ausländer, wenn eine Bleibeperspektive in Deutschland besteht (z.B. wenn eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt vorliegt)
- Persönliche Eignung
Ihre Leistungen müssen erwarten lassen, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen. - Alter bei Beginn des Ausbildungsabschnitts: unter 30 Jahre
- Kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen
Das Einkommen Ihrer Eltern beziehungsweise Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau reicht für eine Unterstützung nicht aus.
Zuständigkeit
das Amt für Ausbildungsförderung (beim Landratsamt oder Stadtkreis angesiedelt), das für den Wohnsitz der Eltern zuständig ist