Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Ablauf
Um sich umzumelden, müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Den Meldeschein erhalten Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei einigen Städten und Gemeinden steht Ihnen der Meldeschein auch zum Download zur Verfügung.
Wenn Ihre Stadt oder Gemeinde ein automatisiertes Melderegister führt, können Sie auch persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und Ihre vorhandenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. In diesem Fall müssen Sie keinen zusätzlichen Meldeschein ausfüllen.
Hat die Meldebehörde zur Erfüllung der Meldepflicht einen Internetzugang eröffnet, können Sie die erforderlichen Daten auch unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur übermitteln.
Tipp: Sie können für Ihre Familienangehörigen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden, wenn
- diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
- diese mit Ihnen umziehen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.07.2014 freigegeben.
Frist
Sie müssen sich innerhalb einer Woche nach dem Umzug ummelden.
Text
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
Unterlagen
Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können sein:
- Personalausweis oder Reisepass
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
- Ausweise der Familienangehörigen bei einem gemeinsamen Meldeschein.
Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.
Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.
Zuständigkeit
die Meldebehörde
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.