Aufnahme in weiterführende Schulen - Besonderes Beratungsverfahren wahrnehmen
Ablauf
Melden Sie sich bei der Grundschule Ihres Kindes zum besonderen Beratungsverfahren an. Das notwendige Formular erhalten Sie gemeinsam mit der Grundschulempfehlung.
Für die Terminvereinbarung kommt die Beratungslehrkraft entweder direkt oder über das Schulsekretariat auf Sie zu. Sie vereinbart mit Ihnen einen Termin beziehungsweise Termine für
- ein Erstgespräch und
- falls gewünscht, einen Test oder mehrere Tests mit einem Abschlussgespräch.
Hinweis: Entscheiden Sie sich erst während des Beratungsgesprächs für einen Test Ihres Kindes, versucht die Beratungslehrkraft dies zu ermöglichen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.10.2014 freigegeben.
Frist
Sie müssen sich spätestens vier Schultage nach Erhalt der Grundschulempfehlung zum besonderen Beratungsverfahren anmelden.
Hinweis: Bitte melden Sie Ihr Kind zum offiziellen Anmeldetermin am 25. oder 26. März 2015 bei einer weiterführenden Schule an, auch wenn das besondere Beratungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein sollte. Sollten Sie sich nach der offiziellen Anmeldung aufgrund des Beratungsverfahrens doch noch anders entscheiden, können Sie sich bis spätestens 29. April 2015 für eine andere Schulart anmelden.
Zuständigkeit
die Grundschule Ihres Kindes