Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Aufnahme in weiterführende Schulen - Besonderes Beratungsverfahren wahrnehmen

Ablauf

Melden Sie sich bei der Grundschule Ihres Kindes zum besonderen Beratungsverfahren an. Das notwendige Formular erhalten Sie gemeinsam mit der Grundschulempfehlung.

Für die Terminvereinbarung kommt die Beratungslehrkraft entweder direkt oder über das Schulsekretariat auf Sie zu. Sie vereinbart mit Ihnen einen Termin beziehungsweise Termine für

  • ein Erstgespräch und
  • falls gewünscht, einen Test oder mehrere Tests mit einem Abschlussgespräch.

Hinweis: Entscheiden Sie sich erst während des Beratungsgesprächs für einen Test Ihres Kindes, versucht die Beratungslehrkraft dies zu ermöglichen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.10.2014 freigegeben.

Frist

Sie müssen sich spätestens vier Schultage nach Erhalt der Grundschulempfehlung zum besonderen Beratungsverfahren anmelden.

Hinweis: Bitte melden Sie Ihr Kind zum offiziellen Anmeldetermin am 25. oder 26. März 2015 bei einer weiterführenden Schule an, auch wenn das besondere Beratungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein sollte. Sollten Sie sich nach der offiziellen Anmeldung aufgrund des Beratungsverfahrens doch noch anders entscheiden, können Sie sich bis spätestens 29. April 2015 für eine andere Schulart anmelden.

Gebühren

keine

Informationen

Als Eltern beziehungsweise als erziehungsberechtigter Elternteil können Sie bereits während des Schuljahres 2014/2015 entscheiden, welche weiterführende Schulart ihr Kind zum Schuljahr 2015/2016 besuchen soll. Bei Ihrer Entscheidung können Sie verschiedene Informationen berücksichtigen, z.B.

  • Ihre eigene Wahrnehmungen über Ihr Kind,
  • Ergebnisse aus Gesprächen mit Lehrkräften sowie
  • die Grundschulempfehlung.

Möchten Sie darüber hinaus noch weitere Informationen bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen, können Sie das besondere Beratungsverfahren in Anspruch nehmen. Dabei werden Sie von einer speziell ausgebildeten, schulfremden Lehrkraft beraten.

Bei der Beratung stehen Ihre Fragen im Mittelpunkt. Häufig wird das besondere Beratungsverfahren in Anspruch genommen, wenn die eigenen Vorstellungen zur weiterführenden Schule und die Grundschulempfehlung nicht übereinstimmen oder wenn Sie den Wunsch nach einer zweiten, unabhängigen Meinung haben.

Das besondere Beratungsverfahren enthält immer ein Beratungsgespräch. Zusätzlich kann die Beratungslehrkraft mit Ihrem Kind an einem zweiten Termin ein beziehungsweise mehrere Tests durchführen, wenn Sie dies möchten. Dabei werden in der Regel standardisierte Begabungs-/Intelligenztests eingesetzt. Wenn Sie sich für einen Test oder mehrere Tests entschieden haben, erhalten Sie bei einem Abschlussgespräch eine Rückmeldung

  • zu den Testergebnissen und
  • zu Beobachtungen, die die Beratungslehrkraft bei den Tests gemacht hat.

Achtung: Die Inhalte von Beratung und Testverfahren unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratungslehrkraft darf Informationen aus dem besonderen Beratungsverfahren nur dann an Dritte weitergeben, wenn Sie dem schriftlich zustimmen.

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

die Grundschule Ihres Kindes